Claims:
1. Haltevorrichtung für Lasten im Heckbereich von Fahrzeugen, mit einem Lastträgerrahmen, der zwei Seitenholme aufweist und der abnehmbar am Fahrzeug befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Seitenholm (36) des Lastträgerrahmens (16) eine Schwenklageranordnung (52, 54) mit wenigstens angenähert vertikaler Achse vorgesehen ist, mittels deren der Lastträgerrahmen (16) mit einer Zusatzstange (20) schwenkbar verbunden ist, die ihrerseits am Fahrzeugheck befestigt oder befestigbar ist und daß der Lastträgerrahmen (16) in dem der Schwenklageranordnung (52, 54) gegenüberliegenden Bereich mit einer Arretieranordnung (48) versehen ist, mit deren der Lastträgerrahmen (16) an mindestens einem am Fahrzeug befestigten oder befestigbaren Beschlag (46) lösbar verbunden ist.
2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag aus einer, der ersten Zusatzstange (20) entsprechenden weiteren Zusatzstange (20) besteht und die Arretieranordnung wie die Schwenklageranordnung (52, 54) aus Scharnierteilen (46, 48) besteht, die durch herausziehbare Lagerbolzen (50) verbunden sind.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lastträgerrahmen (16) beidseitig durch Schwenklageranordnungen (52, 54) mit herausnehmbaren Lagerbolzen (50) an den Zusatzstangen (20) gelagert ist und nach Herausnahme aller Lagerbolzen (50) von den Zusatzstangen (20) trennbar ist.
4. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zusatzstangen (20) durch eine Querstrebe (28) zu einem starren U-Rahmen (18) miteinander verbunden sind.
5. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zusatzstangen (20) Bestandteile eines Planentraggerüstes sind oder an diesem und/oder einem Überrollbügel befestigt sind.
6. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzstangen (20) je bodenseitig auf einem, mit einem hochstehenden Bolzen (22) versehenen Beschlag (24) der Heckstoßstange (26) verankert sind.
7. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzstangen (20) in ihrem oberen Bereich je eine angenähert rechtwinklig angesetzte und in der Betriebsstellung etwa in Fahrtrichtung nach vorn weisende Befestigungsstange (32) aufweisen, die in einem Beschlag (34) an der Seitenfläche des Fahrzeugs lösbar gehaltert ist.
8. Haltevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschlag (34) an einer seitlichen Regenrinne des Fahrzeugs festgeklemmt ist.
9. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Zusatzstange (20) ein oberes und ein vertikal ausgefluchtetes unteres Rohrstück (46) angeschweißt ist und daß an mindestens einem Seitenholm (36) des Lastträgerrahmens (16) zwei entsprechende ausgefluchtete Rohrstücke (48) angeschweißt sind, und daß jedes Rohrstück (46) der Zusatzstange (20) ein Rohrstück (48) des Seitenholms (36) abstützt und die so gebildeten Rohrstückpaare (46, 48) je mittels eines Lagerbolzens (50) oder einer gemeinsamen durchgehenden Lagerstange miteinander verbunden sind.
10. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse des Lastträgerrahmens (16) in geringem Abstand seitlich außerhalb der Seitenflächenebene des Fahrzeuges angeordnet oder die Schwenklageranordnung (52, 54) ein Doppelgelenk mit zwei parallelen Schwenkachsen bildet, sodaß der Lastträgerrahmen (16) nach Einklappen des Lastträgerbodens (42) um etwa 270° wenigstens angenähert an die Seitenwand des Fahrzeugs heranklappbar ist.