Title:
DEVICE FOR PREVENTING TRAFFICWAYS FROM BEING DRIVEN ON IN THE OPPOSITE DIRECTION TO THE PRESCRIBED DIRECTION, NET PROTECTING SYSTEM (NPS)
Kind Code:
A1
Abstract:
The invention relates to a device for preventing trafficways from being driven on in the opposite direction to the prescribed direction, in which a sign bridge (1) made of steel, composed of 1 crossbar (3) and 2 uprights (4) is installed transversely over the carriageway (2), wherein the uprights (4) which cannot be walked on are anchored to the left and right of the carriageway (2) in a concrete base (5), and a lowerable, flexible, tensile-force-resistant surface element (16) is provided on the underside of the crossbar (3) as an automatic obstacle which is equipped with weights (37) on its ground-side lower edge (19) and which extends under the front wheels of the vehicle when this lower edge (19) is used.


Inventors:
ALLERSTORFER, Stefan (Hetzendorferstrasse 58/8/5, Wien, A-1120, AT)
Application Number:
AT2008/000196
Publication Date:
12/18/2008
Filing Date:
06/05/2008
Export Citation:
Assignee:
ALLERSTORFER, Stefan (Hetzendorferstrasse 58/8/5, Wien, A-1120, AT)
International Classes:
E01F13/10; E01F13/12; E01F13/00
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Claims:
Patentansprüche

1. Einrichtung zum Verhindern des Befahrens von Verkehrswegen entgegen der vorgeschriebenen Richtung, bei welcher automatisch Hindernisse quer zur Fahrbahn (2) errichtet werden, wobei als Hindernis ein, von einem quer über die Fahrbahn(2) errichteten Querriegel(3) absenkbares, flexibles, an der Unterkante mit Gewichten (37) versehenes Flächenelement (16) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet dass als Flächenelement (16) ein zugfestes Flächenelement vorgesehen ist, das mit seiner bodenseitigen Unterkante (19) bis auf die Fahrbahn (2) aufliegend absenkbar ist und bei -Benützung mit dieser Unterkante (19) unter die Vorderräder des Fahrzeuges reicht.

2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewicht (37) aus schweren Einzelteilen als Randeinfassung (25) ausgebildet ist, die sich über die gesamte untere Querfläche des Flächenelementes (16) erstreckt.

3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberkante (18) und an der Unterkante (19) des Flächenelementes (16) eine flexible, formstabile Versteifungseinrichtung (46) vorgesehen ist

4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewicht (37) durch an der Unterkante des Netzes (19) angebrachte Pufferschnurteile (45), die gegebenenfalls in die flexible, formstabile Versteifungseinrichtung (46) eingefügt sind, gebildet ist.

5. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (16) in einem Netzkasten (7) untergebracht ist.

6. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (16) als Fangnetz (17) ausgebildet ist, das aus kettengewirktem, knotenlosem Kunststoff, vorzugsweise aus vollsynthetischem Material, wie PES hochfest, Polypropylen hochfest oder ähnliches besteht

7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Fangnetz (17) an den vertikalen Seitenkanten und parallel dazu an den mittleren Segmenten durch Raffseile (12) gehalten ist.

8. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fangnetz (17) an der bodenseitigen Unterkante (19) mit den Raffseilen (12) und an der Oberkante (18) mit den Zugseilen (14) durch sichere Verknotung oder ähnlichem befestigt ist.

9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Raffseile (12) und die Zugseile (14) aus elastischem Kunststoff sind.

10. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Raffsetle (12) über große Seiltrommeln (11), die Zugseile (14) über kleine Seiltrommeln (13) auf einer, motorisch angetriebenen Welle (10) aufgerollt sind.

11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass für die Antriebs-Welle (10) ein Kugellager (15) beispielsweise Rillenkugellager mit Dichtung vorgesehen ist.

12. Einrichtung nach Anspruch 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiltrommeln (11) und (13) mit Ringspann-Elementen zwischen Seiltrommel und Welle und Pressverband durch seitliche Anschraubung von Spannmuffen oder ähnlichem auf der Antriebswelle (10) befestigt sind.

13. Einrichtung nach Anspruch 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (10) in einem Motorkasten (8) untergebracht ist.

14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass für die Bedienung der Einrichtung ein Schaltkasten (48) am Steher (4) vorgesehen ist.

15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass als elektrische Energiequelle Sonnenkollektoren (28) auf dem Querriegel (3) untergebracht sind.

16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Fangnetz (17) in der Sperrposition als Netzpaket (27) gerafft ist.

17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Querriegel (3) Teil eines über die Fahrbahn (2) gespannten Portals nach Art einer Schilderbrücke (1) ist

18. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schilderbrücke (1) in der Art eines Torbogens mittels transportabler, vorgefertigter Fundamentblöcke (5) auf der Fahrbahn (2) aufgestellt wird, wobei die Unebenheiten der Fahrbahn (2) durch Stellschrauben und Druckplatten ausgeglichen werden kann.

19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Flächenelement (16) bei Auslösung der Einrichtung in freiem Fall, vorzugsweise beschleunigt durch eine vorgespannte Feder, insbesondere Zugfeder (26), auf die Fahrbahnoberfläche (2) absenkbar ist.

20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass zur Auslösung der Einrichtung eine Induktionsschleife (33), ein Lichtschranken, eine Lasereinrichtung oder dergleichen vorgesehen ist.

21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zum selbsttätigen Zurückbewegen des Flächenelementes (16) in die Speπposition als Netzpaket (27) ein gängiger Motor (8), wie Luft-, Brenn-, Hydraulik-, Drehstrom-Motor, beispielsweise ein Schritt-Motor, oder dergleichen vorgesehen ist.

22. Einrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass am Motor (9) eine Ansteckverbindung zu einer Handkurbel (48) vorgesehen ist.

23. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Auslösen der Einrichtung eine zusätzliche Warneinrichtung (30) an beiden Seiten der Einrichtung aktivierbar ist.

24. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass eine am Steher (4) befestigte Videokamera (41) durch das Auslösen der Einrichtung aktivierbar ist und mit Polizei, Autobahnbetreiber und Rundfunk, über Funk oder dergleichen verbunden ist.

25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet dass eine am Steher (4) befestigte Fotokamera (31) durch das Auslösen der Einrichtung aktivierbar ist und von Polizei und Autobahnbetreiber ausgewertet wird.

26. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass eine Beleuchtung (32) für die erforderlichen Beweis-Aufnahmen des Fahrzeuges mit der Video-Kamera (41), der Fotokamera (31) und für die Warnung des Fahrzeuglenkers vorgesehen ist.

27. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass neben dem flexiblen Flächenelement (16) ein Freiraum als Ausweiche (6) für die Durchfahrt des Fließverkehrs und der Einsatzfahrzeuge freigehalten ist.

28. Einrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausweiche (6) aus begrünbaren Grasplatten (36) in einem langgezogenem Kreissegment im gleichen Straßenniveau gebildet wird.

29. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass an den Raffseilen (12) Stoppeinrichtungen (40) vorgesehen sind, die mit ortsfest gehaltenen Rückhalteorganen (23) zusammenarbeiten.

30. Einrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoppeinrichtungen (40) durch Seilverdickungen, z.B. Knoten (40), gebildet sind.

31. Einrichtung nach Anspruch 29 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteorgane (23) durch die Lagerbügel einer Block-Rolle (22) gebildet sind, über welche die Raffseile (12) geführt sind.

32. Einrichtung nach Anspruch 29 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteorgane (23) durch einen Stahl-Schäkel (47) gebildet sind, über welchen die Raffseile (12) geführt sind.

33. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückwand des Netzkastens (7) Schlitze (43) für die Durchleitung der Raffseile (12) und Zugseile (14) vorgesehen sind.

34. Einrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abdeckung der Schlitze (43) wetterfeste, schwere Gummilappen (44) vorgesehen sind, die an der Rückwand des Netzkastens (7) montiert sind.

35. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzunterkante (19) mit einem Kunststoff-Saum (24) aus laminiertem Planenstoff oder ähnliches ummantelt ist.

36. Einrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass im Kunststoff-Saum (24) elastische, verzinkte Stahldrähte in Schmetterlings-Form (42) angebracht sind.

37. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass im Netzkasten (8) eine Heizung (29) vorgesehen ist, um ein allfälliges Einfrieren beim Fallnetz-Mechanismus zu verhindern.

38. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet dass am Rahmen des Netzkastens (7) Stahlplatten (21) angeschweißt sind, die auch für die Versteifung des Netzkastens (7) dienen und an denen die Kugellager (15) für die Antriebswelle (10) montiert sind.

39. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass an den Oberkanten des Netzkastens (7) und Motorkastens (8), breite Stahl-Laschen (20) angeschweißt sind, die über die Außenseiten beider Kästen vorstehen.

40. Einrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterkante des Querriegels (3) ein vorstehender Steg (38) an angeschweißt ist, welcher zur Schraub-Verbindung mit den Stahl- Laschen (20) des Netzkastens (7) und Motorkastens (8) vorgesehen ist.



Description:

Einrichtung zum Verhindern des Befahrens von Verkehrswegen entgegen der vorgeschriebenen Richtung Net Protecting System (NPS)

Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Verhindern des Befahrens von Verkehrswegen entgegen der vorgeschriebenen Richtung. (Auch Einrichtung gegen „Geisterfahrer" genannt)

In österreich wird jede Sendung des Radiosenders für eine Geisterfahrer-Warnung sofort unterbrochen. Im Jahr 2006 war dies ca. 500 Mal. In Deutschland sind 1800 Geisterfahrer-Warnungen pro Jahr. In der Schweiz sind es 65 Warnungen pro Jahr, davon 21 Unfälle.

Der Anteil von Geisterfahrer-Unfällen ist zwar gering, das Vertetzungs- und Tötungsrisiko ist aber bei diesen Unfällen größer als bei anderen Verkehrsunfällen. Dieses Phänomen Geisterfahrer macht aus diesem Grund Angst, auch weil man wenig darüber weiß.

Das Befahren in der unzulässigen Richtung erfolgt beispielsweise unabsichtlich von einer Kombination aus fehlender Konzentration, schlecht empfundener Beschilderung, Müdigkeit und oft noch unbekannter Strecke. Sie passieren in der Mehrzahl der Fälle, weil die falsche Ausfahrt gewählt wird.

Absichtliches Befahren in der unzulässigen Richtung wird in erster Linie bewußt als Mutprobe durchgeführt und findet in der Freizeit statt

Solche Fahrten finden auch am Arbeitsweg und Schulweg statt.

Sie hat Ihren Ursprung zumeist in einem Richtungswechsel während der Fahrt, dem Verlassen einer Raststätte in falscher Richtung, oder versuchtem Selbstmord.

Hauptursachen für Geisterfahrten It. KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) :

50 % Alkoholisierung

30 % überforderung

20 % bewußtes wenden auf der Autobahn.

Tatsache ist, daß der Großteil der Geisterfahrer nie entdeckt, oder von der Polizei aufgegriffen wird, jedoch ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen.

Die vorhandenen Daten zeigen sehr deutlich die Notwendigkeit eines Maßnahmenpaketes zur

Verhinderung zukünftiger Geisterfahrten.

Auch die Bundesregierung ist sich der Problematik bewußt und hat Optimierungsvorschläge im österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm festgehalten :

Mechanische Sperren wie die „Krallen", sollten nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, da bei diesen .Geisterfahrer-Krallen'' wesentliche Nachteile bestehen:

Bei Geisterfahrer-Unfällen durch Auffahren auf die .Krallen" werden die Reifen aufgeschlitzt.

Ein unbehindertes Weiterfahren dieses Kraftfahrzeuges ist unmöglich.

Auffahr-Unfälle sind die Folge.

Die Zufahrt von beiden Seiten ist blockiert, der Autoverkehr steckt im Stau.

Einsatzfahrzeuge von Rettung, Polizei und Feuerwehr haben ein Problem beim Zufahren zum Unfallort.

Straßenbelag-Reparatur ist eventuell erforderlich, mit neuerlicher Verkehrsbehinderung.

Die vorliegende Erfindung soll es ermöglichen, dass solche Kraftfahrzeuge gestoppt werden, bevor sie auf die Autobahn auffahren können.

Stand der Technik

FR 2856085 AI (SYSTERE) vom 17.12.2004

Eine Vorrichtung zur automatischen Sperre einer Fahrbahn bei einem Zwischenfall, besonders am

Eingang eines Tunnels. Die Sperre durch einen Lamellen Vorhang ist nicht starr, ist kein unüberwindliches Hindernis und kann durchfahren werden.

AT 4688 U1 (MORELLI HUGO) vom 25.10.2001

Ein Hinweiszeichen, mit dem Kraftfahrer gewarnt werden, dass sie eine Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Richtung befahren. Ein flexibler Vorhang wird so abgesenkt, dass er bis knapp über die Fahrbahn hängt. Der Vorhang ist nicht starr, er kann von einem durchfahrenden Fahrzeug weggedrängt werden, so dass der Lenker das Fahrzeug wenden und die Fahrt in der richtigen

Richtung fortsetzen kann.

DE 92 11 206 U1 (SIEMENSAG) vom 29.10.1992

Eine Sicherheitsvorrichtung zum Personenschutz an Bahnsteigen vor einfahrenden Zügen.

Der flexible, transparente Vorhang oberhalb des Bahnsteig-Niveaus ist durch Antriebsmotor und

Antriebswelle mittels Steuereinheit vertikal bewegbar.

EP 0933476 A2 (GATTEREDER KARL) vom 4.8.1999

Eine Vorrichtung zur Beschädigung bzw. Zerstörung von Reifen eines Kraftfahrzeuges, in Form von

.Krallen 11 , welche quer über die Fahrbahn versenkbar angeordnet sind und nur die Reifen eines gegen die vorgeschriebene Richtung fahrenden Fahrzeuges eindringen und diese beschädigen.

Eine vom TüV im Auftrag der ASFINAG durchgeführte Studie zeigt, dass die Krallen eine Marktreife vermissen lassen, Sensoren und Auslöse-Einrichtungen seien zu fehleranfällig. Neue Reifen würden zudem die Krallen unwirksam machen. Die Reifen-Industrie bringt bereits Pneus auf den Markt, die auch mit einem .Platten" noch gute Laufeigenschaften bewahren - damit sind die Geisterfahrer durch Krallen ohnehin nicht mehr zu stoppen.

Nach Punkt 4,7 der RVS 5,28 vom BM für Verkehr, Innovation und Technologie, werden die Geisterfahrerkrallen nur in Ausnahmefällen bei gehäuftem Auftreten von Fehlfahrten empfohlen. Die hohe Fehleranfälligkeit bei den Krallen würde auch hohe Betreuungskosten verursachen- die Straßenmeisterei müsse rund um die Uhr besetzt sein. Bei jeder Auslösung müsse ein Mitarbeiter hinausfahren, da jemand verletzt, oder die Fahrbahn blockiert worden sein könnte.

Im Winter wiederum sei das System nicht voll betriebstauglich, die Krallen frieren ein und müssen laufend gereinigt werden. Eine Abwägung von Betriebskosten, Risiken und Erfolgsaussichten spreche derzeit gegen weitere Krallen-Einbauten. Aufgrund der hohen Fehlauslösungsquote allein in Oberösterreich wurden seit dem Jahr 2000 über 500 Fehlauslösungen verzeichnet - sind die .Krallen 0 nach Meinung der Experten nicht der Weisheit letzter Schluß !

Die Erfindung und ihre Vorteile

Aufgabe der Erfindung ist es, ein Hindernis quer zur Fahrtsahn so zu gestalten, dass ein Befahren von Verkehrswegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verhindert wird, ohne großen Schaden anzurichten und den Verkehr auf der Fahrbahn womöglich nicht zu behindern. Diese Aufgabenstellung wird mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und der Unteransprüche gelöst.

Dabei wird von einer Schilderbrücke oder einem Torbogen in bestimmter Breite, unterseitig von dem

Querriegel aus, automatisch ein flexibles Flächenelement als sichtbares Hindernis, quer bis auf die

Fahrbahn abgesenkt. Das Flächenelement ist als flexibles, zugfestes Fangnetz aus hochfestem

Polypropylen PP, oder PES- hochfest, oder dergleichen ausgebildet und hat eine Reißfestigkeit stärker als Stahlseile.

Die Art der Fertigung des Fangnetzes (Kettengewirke) ist auf höchste Festigkeit konzipiert

(Fadenbündelung und Vermaschung). Die Netz-Verarbeitung in Rautenform ist je nach Anforderung leicht variabel und bei Belastung um mindestens 40 % dehnbar. Die Oberkante des Fangnetzes wird durch ein, Kunststoff-Rohr, Hartgummi-Rohr oder ähnlichem stabilisiert, um Ausformungen des

Fangnetzes elastisch mitmachen zu können.

Beim Raffvorgang wird das Fangnetz einerseits durch die Raffseile hochgerafft und gleichlaufend die

Zugseile auf einer Welle befindlich ebenfalls hochgezogen, unter dem Schutz eines Netzkastens verbracht und so vor Wind und Wetter geschützt.

Um die dynamischen Kräfte bei Auftreffen eines Geisterfahrer-Fahrzeuges auf das Fangnetz nicht auf die Antriebswelle zu übertragen, sind Metall-Segmente, Magnet-Kupplungen, Rutsch-Kupplungen, oder ähnliches zwischen Antriebswelle und Raffseil vorgesehen.

Die Netzunterkante wird durch einen Kunststoff-Saum verstärkt und mit Gewichten versehen. Diese

Gewichte halten das im freien Fall absenkbare Fangnetz gegen Windverwehung gesichert auf der

Fahrbahn fest. Sie bilden außerdem einen Keil, der beim überfähren mit den Vorderreifen des

Fahrzeuges das Fangnetz nicht wegschieben kann und das Fahrzeug sicher abgefangen wird.

Beim Auffähren der Vorderräder über den gebündelten Teil des Fangnetzes wird das Fahrzeug mit der Karosserie von dem sich öffnenden senkrechten Teil des Netzes erfaßt Das Fangnetz, von den Zugseilen an der Oberkante gehalten, verschmälert sich und beult sich auf seiner gesamten Fläche aus. Die Vorderfront des Fahrzeuges wird je nach Intensität des Fangstoßes im Zusammenwirken von Raffseil, Zuggseil (Elastanseil) und rautenförmigem Fangnetz elastisch umschlossen. Die spezielle Konstruktion des hochfesten Fangnetzes bewirkt einen abgefederten Aufprall des Kraftfährzeuges, wodurch Fahrer und Fahrzeug schonend gebremst werden und kein AIRBAG ausgelöst wird. Der Bremsweg kann dabei abhängig von der Wucht der zu absorbierenden Energie bis zu 6 m betragen. Das gestoppte Fahrzeug ist in einem Zustand, dass es leicht aus dem Fließverkehr entfernt werden kann.

Wenn gemäß überwachungs-Video nichts beschädigt wird, kann eventuell das Fangnetz durch Fernsteuerung wieder hochgekurbelt werden. Neben dem Fangnetz ist ein mindestens 350 cm breiter Freiraum für Einsatzfährzeuge und Fahrzeuge, die in der richtigen Fahrtrichtung fähren, vorgesehen. Es gibt daher keine große Verkehrsbehinderung, der reguläre Straßenbetrieb wird nicht behindert.

In einem Abstand von ca. 40 bis 50 m vom Fangnetz entfernt sind Sensoren (Lichtschranken, Induktionsschleifen, Lasereinrichtungen) oder dergleichen vorgesehen. Bei einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h und 50 m Abstand zwischen Sensor und Fangnetz ergibt das eine Fahrzeit von 3 Sekunden. Bei einer Reaktionszeit von V 2 bis 1 Sekunde sind das ca. 8 bis 16 m . Der Lenker hat noch 2 Sekunden Zeit, bzw. 34 m, um das Fahrzeug noch vor dem Fangnetz abbremsen zu können.

Mein System gegen Geisterfahrer, das sogenannte „Net Protecting System" (NPS) besticht nicht nur durch die technische Raffinesse und die geniale Einfachheit wie bereits geschildert. Das NPS-Konzept bietet darüber hinaus sowohl für den korrekt agierenden Autobahnbenützer, den Autobahnbetreiber, die Volkswirtschaft und sogar jenem Fahrer, der zum Geisterfahrer wurde, gravierende Vorteile.

Da das NPS alle falsch auffahrende Fahrzeuge zuverlässig stoppen kann, sorgt es für eine erhebliche Verringerung von Geisterfahrten auf Autobahnen. Es funktioniert unabhängig von der Ursache des Fehlverhaltens. Damit dient es der Erhöhung der allgemeinen Sicherheit auf diesen hochrangigen Straßen. Es funktioniert zuverlässig bei allen Witterungen und behindert definitiv den regulären Verkehrsbetrieb nicht.

Das NPS ist in Minutenschnelle wieder in Bereitschaftsfunktion zu bringen, wenn es auch ratsam erscheint, ähnlich einem Kletterseil, nach Inanspruchnahme der vollen Funktion, ehebaldigst eine

Funktionsprüfung des Systems durchzuführen.

Für den Fall, dass Einsatzfahrzeuge, Baufahrzeuge oder andere genehmigte Auffahrten gegen die

Einbahn stattfinden müssen, lassen sich die Auslöse-Sensoren problemlos abschalten.

Die Auslösung des NPS unterbleibt.

Die Aufhängevorrichtung des NPS ließe sich, eventuell bei entsprechender Bewerbung, leicht als sehr gut sichtbare Werbefläche vermarkten. Vorbilder finden sich in Portugal, wo tempoabhängige

Ampelanlagen auf diese Art sich selbst finanzieren können.

In Summe ist das NPS volkswirtschaftlich gesehen von enormer Bedeutung, wenn man die Schwere jener Unfälle heranzieht die von Geisterfahrern ausgelöst werden. Die Benutzung der Autobahnen für den Einzelnen würde dramatisch sicherer werden.

Zu erwarten ist, dass die Fälle jener unfasslichen .Mutproben" oder „Abkürzungen 11 nach dem Einbau von NPS stark zurückgehen werden. Wer will schon gern in einem Netz zappeln, kräftig zur Kasse gebeten werden und anschließend den Führerschein abgeben ?

Nach der Installation des NPS ist die Wartung minimal, Die laufenden Kosten sind gering.

Selbst der zu erwartende Stau des Fließverkehrs nach Auslösung des NPS ist durch die hohe Flexibilität beim Abtransport des Verursachers und der raschen Reinstallationsmöglichkeit des Systems vergleichsweise gering, wenn man einen schweren Verkehrsunfall durch Geisterfahrer als Relation sieht.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und im folgendem näher beschrieben.

Figur 1 zeigt eine Ansicht der Schilderbrücke (1) mit Fahrbahn (2), Querriegel (3), Steher (4), Betonfundament (5), Freiraum als Ausweiche (6), Netzkasten (7), Motorkasten (8), Motor (9), Antriebs-Welle (10), Große Seiltrommel (11), Raffseil (12), Kleine Seiltrommel (13), Zugseil (14), Kugellager (15), Flächenelement (16), Fangnetz (17), Netzoberkante (18), Netzunterkante (19), Stahl- Laschen auf Netzkasten (20), Stahl-Platte für Kugellager (21 ), Wirbel-Block (22), Metall-Segment für Wirbel-Block (23), Kunststoff-Saum an Netzunterkante (24), Randeinfassung an Netzunterkante (25), Zugfeder (26), Netzpaket (27), Sonnenkollektoren (28), Warnblinkanlage als Balken (30), Fotokamera (31), Beleuchtung (32), Grasplatten (36), Gewicht (37), Steg unter Quemegel (38), Handkurbel (39), Videokamera (41), Schmetterlinge im Kunststoff-Saum (43), Pufferschnur (45), Kunststoff-Rohr (46) an Netzoberkante und Netzunterkante, Stahl-Schäkel (47), Schaltkasten (48).

Figur 2 zeigt einen Querschnitt des Netzkastens mit Querriegel (3), Netzkasten (7), Antriebs-Welle (10), Große Seiltrommel (11), Raffseil (12), Kleine Seiltrommel (13), Zugseil (14), Kugellager (15), Netzoberkante (18), Netzunterkante (19), Stahl-Laschen auf Netzkasten (20), Wirbel-Block (22), Metall-Segment für Wirbel-Block (23), Kunststoff-Saum (24), Randeinfassung (25), Zugfeder (26), Netzpaket (27), Gewicht (37), Steg unter Querriegel (38), Knoten im Raffseil (40), Schmetterlinge im Kunststoff-Saum (42), Schlitze in der Rückwand des Netzkastens (43), Gummilappen (44), Pufferschnur (45), Kunststoff-Rohr (46), Stahl-Schäkel (47)

Figur 3 zeigt einen Längsschnitt des Netzkastens (7) mit Motorkastens (8), Motor (9), Antriebs- Welle (10), Große Seiltrommel (11), Raffseil (12), Kleine Seiltrommel (13), Zugseil (14), Kugellager (15), Netzoberkante (18), Netzunterkante (19), Stahl-Laschen auf Netzkasten (20), Stahl-Platte für Kugellager (21), Wirbel-Block (22), Metall-Segment für Wirbel-Block (23), Kunststoff-Saum an Netzunterkante (24), Randeinfassung an Netzunterkante (25), Zugfeder (26), Netzpaket (27), Gewicht (37), Steg unter Quemegel (38), Handkurbel (39), Schmetterlinge im Kunststoff-Saum (42), Pufferschnur (45), Kunststoff-Rohr (46) an Netzoberkante und Netzunterkante, Stahl-Schäkel (47)

Die Figur 1 zeigt eine Schilderbrücke (1) aus Stahl, welche quer über der Fahrbahn (2) bei Zufahrten von der Autobahn zu einer Nebenfahrbahn (Parkplatz, Raststätte, Tankstelle und dergleichen) oder zu einer Landesstraße aufgestellt ist, um Kraftfahrzeuge, die entgegen der vorgeschriebenen Richtung fahren, sanft zu stoppen.

Bei der Variante mit Torbogen werden transportable, vorgefertigte Fundamentblöcke auf der Fahrbahn (2) aufgestellt, die Unebenheiten der Fahrbahn durch Stellschrauben und Druckplatten ausgeglichen. Es sind keine Aushub- und Beton-Arbeiten erforderlich. Der Torbogen kann rasch aufgestellt werden, und wenn an dieser Stelle längere Zeit keine Geisterfahrer auffahren, kann der Torbogen leicht zerlegt und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden.

Die Schilderbrücke (1) besteht aus einem Querriegel (3), der mit der Unterkante auf Höhe ca. 680 cm über der Fahrbahn (2) liegt, und zwei Stehern (4) mit einer Spannweite von ca. 830 cm und ist nicht

begehbar. Ausführung gem. RVS 05.02.13 (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenverkehr,

Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen; Punkt 15,2 Technische Anforderungen an Portal- und Kragkonstruktionen)

Der Querriegel (3) aus Stahl, Größe 450x300 mm, Wandstärke ca. 6 -12 mm, ist feuerverzinkt mit

Schutzanstrich, Die Steher (4) bestehen aus Halbschalen in gekanteten und längsgeschweißten

Stahlblechen, Größe 450 x 300 mm, Wandstärke ca. 12 mm. Für die Montage am Fundament (5) sind

Fußplatten angeschweißt.

Die Steher (4) sind links und rechts der Fahrbahn (2) in einem Betonfundament (5) unter Gelände verankert. Ein Fahrzeuganprall gem. RVS 05.02.13 ist statisch bei der Schilderbrücke (1) berücksichtigt. (100 kN an Steher, ca.0,80 m über Fundamentoberkante).

An der Unterkante des Querriegels (3) wird ein ca. 80 mm vorstehender Steg (38) aus ca. 30 mm starkem Stahl angeschweißt und verzinkt. An der Oberkante des Netzkastens (7) und des Motorkastens (8) sind breite Stahl-Laschen (20) angeschweißt, die über die Außenseiten beider Kästen vorstehen, verzinkt werden und an den Steg (38) des Querriegels (3) angeschraubt werden. Dadurch sind Netzkasten (7) und Motorkasten (8) stabil mit dem Querriegel (3) verbunden.

Das Flächenelement (16) besteht aus einem ca. 350 cm breiten und 500 cm langen, kettengewirkten Fangnetz (17) knotenlos mit ca. 6,5 cm Maschenweite, vorzugsweise aus vollsynthetischem Material wie PES hochfest, Polypropylen hochfest, Kevlar, Polyester oder ähnlichem, und wird durch einen doppelten Einschlag an allen Außenseiten verstärkt Das geringe Wasseraufnahme-Vermögen von 2 - 3 % verhindert eine Eisbildung am Fangnetz (17)

Die Raffseile (12) aus elastischem Kunststoff mit Durchmesser von ca. 10,3 mm werden mit dem Rohr (46) an der Netzunterkante (19) verknotet. Die Raffseile (12) haben eine Dehnung von 33 % und eine Bruchlast von 8,50 kN (834 kg). Eine wasserabweisende Behandlung für Material und Kern verhindert bei Nässe das Vollsaugen mit Wasser und die Eisbildung. (Super Everdry)

Die Zugseile (14) mit Durchmesser 8 mm, aus elastischem Material (Gummi oder ähnlichem) mit synthetischer Ummantelung werden mit dem Rohr (46) an der Netzoberkante (18) verknotet. Die Zugseile (14) haben eine Dehnung von 100 % und eine geringere Bruchlast von 11,10 daN (109 kg), um Schäden an Antriebswelle (10), Kugellager (15) und kleiner Seiltrommel (13) zu vermeiden.

Auf dem Querriegel (3) ist ein Solar-Aku (28) und auf dem Steher ein Schaltkasten (48) montiert. Im Netzkasten (7) ist eine Heizung (29) vorgesehen, um ein allfälliges Einfrieren beim Fallnetzmechanismus zu verhindern. Am Motor (9) ist eine Anssteckverbindung zu einer Handkurbel (39) vorgesehen. Eine balkenförmige Warnblinkanlage (30) auf der Schilderbrücke (1) warnt die Lenker in beiden Fahrbahn-Richtungen, die nur dann sichtbar blinkt, wenn auf der falschen Seite (gegen die Einbahn) ein Kraftfahrzeug fährt. Auf der Schilderbrücke (1) ist für Aufnahmen des Kraftfahrzeuges eine Foto-Kamera (31) und eine Videokamera (41) zur überwachung und Femsteuerung der Einrichtung montiert.

Die Figur 2 zeigt einen Querschnitt des Netzkastens (7) mit dem Fangnetz (17) in einer nach oben gerafften

Stellung, als ca. 60 cm hohes und ca. 43 cm breites Netzpaket (27), mittig im Netzkasten (7) gelagert.

Die Netzunterkante (19) liegt in ca. 560 cm Höhe über der Fahrbahn (2) noch 10 cm innerhalb des

Netzkastens (7) und ist daher vor Wind und Wetter geschützt.

Der Motor (9) ist in dem Motorkasten (8) unter dem Querriegel (3) untergebracht Der Netzkasten (7), mit Größe ca.1300 x 500 x 3500 mm und der Motorkasten (8), mit Größe ca.500 x 500 x 500 mm, besteht aus verzinktem Stahlgerippe, in Form von L- Profilen mit einer Abdeckung aus verzinktem, dünnem Stahlblech, Kunststoff oder ähnlichem.

In dem nach unten offenem Netzkasten (7) ist ein Flächenelement (16) nach Art einer Raff-Jalousie montiert. Am Rahmen des Netzkastens (7) sind Stahlplatten (21) angeschweißt, an denen die

Kugellager (15) für die Antriebswelle (10) montiert sind. Diese Stahlplatten (21) dienen auch zur

Versteifung des Netzkastens (7).

Die Netzoberkante (18) ist durch ein ca. 40 mm starkes Rohr (46) aus elastischem Material, beispielsweise Kunststoff, Gummi oder dergleichen stabilisiert Es wurden verschiedene Materialien getestet Am besten hat sich ein PE-HD-Rohr, Durchmesser 40 mm bewährt

Das ist ein UV - und witterungsbeständiges Rohr (46), biegsam mit einer Kombination aus Flexibilität und Steifigkeit.

Die Netzunterkante (19) wird durch einen ca.10 cm hohen Kunststoff-Saum (24) verstärkt. In diesem

Kunstoff-Saum (24) aus laminierten Planenstoff wird ebenfalls wie an der Netzoberkante ein 40 mm starkes PE-HD-Abflußrohr (46) Durchmesser 40 mm, eingeführt und mit Gewichten (37) gefüllt.

Diese Gewichte (37) bestehen aus Vollgummi, Bleiplättchen, Sand oder dergleichen, und erstrecken sich als längliche Randeinfassung (25) über die gesamte untere Breite des Fangnetzes (17).

Durch das Gewicht der Randeirrfassung (25) fällt das Fangnetz (17) innerhalb ca.1 Sekunde an den

Raffseilen (12) bis auf die Fahrbahn (2) herunter. Für die flexible Füllung mit Gewichten (37) wurden verschiedene Materialien getestet Am besten hat sich eine Pufferschnur (45) aus synthetischem

Kautschuk erwiesen.

Um die Anfangsgeschwindigkeit des gerafften Fangnetzes (17) beim Start nach unten zu beschleunigen, sind 2 Zugfedern (26) mit Führung an den unteren Kastenrändern vorgesehen.

Die Raffseile (12) werden von den großen Seittrommeln (11) aus, über Wirbel-Blöcke (22) mit der Netzunterkante (19) verbunden. Die Wirbel-Blöcke (22) mit Scheiben-Durchmesser 57 mm bestehen aus rostfreiem Stahl mit Gleitlager aus AIu /Kunststoff, Bruchlast 2272 kP . Gegen Korrosion sind ungleiche Metalle voneinander isoliert. Für die Aufhängung der Wirbel-Blöcke (22) sind am Rahmen des Netzkastens (7) Metall-Segmente (23) befestigt mit einer Ose an der Unterseite zum einhaken der Wirbel-Blöcke (22) oder des Stahl-Schäkels (47). Die Metallsegmente (23) tragen auch zur Versteifung des Netzkastens (7) bei.

Damit beim Aufprall eines Fahrzeuges in das Fangnetz (17), die Zugkräfte von den Raffseilen (12) nicht auf die Antriebs-Welle (10), Kugellager (15) und die großen Seiltrommeln (11) übertragen werden, ist vor dem Wirbel-Block (22) ein Knoten (40) oder ähnliches im Raffseil (12) vorgesehen.

Das gespannte Raffseil (12) wird dabei durch den Knoten (40) gestoppt, und hängt locker vom Wirbel-Block (22), Stahl-Schäkel (47), oder ähnlichem bis zur Antriebs-Welle (10). Die Raffseile (12) werden mit verschiedenen Abständen im Fangnetz (17) eingefädelt. Dadurch wird auch bei einem seitlichen Aufprall eines Kraftfahrzeuges der Auffangschutz zusätzlich verstärkt

An der Rückwand des Netzkastens (7) sind ca. 50 cm hohe und ca. 4 cm breite Schlitze für die Durchleitung der gespannten Raffseile (12) und Zugseile (14) vorgesehen. Zur Abdeckung dieser Schlitze werden ca. 60 cm hohe und 10 cm breite Gummilappen (44) am Netzkasten (7) montiert. Um das Durchhängen des Fangnetzes (17) zwischen den Raffseilen (12) zu verhindern, werden elastische, verzinkte Stahldrähte in Schmetterlings-Form (42) an der Oberkante des Kunststoff- Saumes (24) angesteckt.

Die Figur 3 zeigt im Längsschnitt des Netzkastens (7), die ca. 400 cm lange Antriebs-Welle (10) mit Durchmesser ca. 45 mm, die 5 großen Seiltrommeln (11), mit Kem-Durchmesser ca. 185 mm und Scheiben- Durchmesser ca. 295 mm für die Raffseile (12), die 4 kleinen Seiltrommeln (13), mit Kern- Durchmesser ca. 70 mm und Scheiben-Durchmesser ca. 190 mm für die 4 Zugseile (14) . Diese Seiltrommeln sind mit Ringspann-Elementen zwischen Seiltrommel und Welle und Pressverband durch seitliche Anschraubung von Spannmuffen oder ähnlichem auf der Antriebs-Welle (10) befestigt.

An der Unterkante des Querriegels (3) wird ein ca. 80 mm vorstehender Steg (38) aus ca. 30 mm starkem Stahl angeschweißt und verzinkt. An der Oberkante des Netzkastens (7) und des Motorkastens (8) sind breite Stahl-Laschen (20) angeschweißt, die über die Außenseiten beider Kästen vorstehen, verzinkt werden und mit dem Steg (38) des Querriegeis verschraubt werden.

Die Vorderwand des Netzkastens (7) ist mit 4 Teilen aus dünnem Stahlblech, Kunststoff oder ähnlichem verkleidet und für die Montage abnehmbar an dem verzinktem Stahlgerippe angeschraubt Die Rückwand des Netzkastens (7) ist in der gleichen Art wie die Vorderwand verkleidet, wobei für die Durchleitung der Raffseile (12) und Zugseile (14) in der Rückwand 9 Schlitze (43) vorgesehen sind, die durch ca.10 cm breite, ca. 50 cm lange Gummilappen (44) abgedeckt werden.

über motorgetriebener Antriebs-Welle (10) wird die Netzunterkante (19) über Raffseile (12), große Seiltrommeln (11) und gleichzeitig die Netzoberkante (18) über Zugseile (14) und kleine Seiltrommeln (13) mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 cm pro Sekunde nach oben gerafft Der Antrieb ist ein gängiger Motor (9), wie Luft -, Brenn-, Hydraulik-, Drehstrom-Motor. Er besteht beispielsweise aus einem Schritt-Motor ( 24 Volt Gleichstrom-Motor, Leistung ca. 20 cm/sec für 40 kg) Der Antrieb des Motors (9) erfolgt durch Sonnenkollektoren (28) oder Stromanschluß. Bei Stromausfall kann durch eine Handkurbel (39) das Fangnetz (17) in die Höhe gerollt werden. Ein Solar-Aku (28) versorgt auch eine unter dem Querriegel (3) montierte Heizung (29) , um ein allfälliges Einfrieren beim Fallnetzmechanismus zu verhindern.

Dadurch wird eine Eisbildung an dem Netzpaket (27) vermieden, sodaß auch keine Eisbrocken auf die Fahrbahn (2) fallen können. Eine balkenförmige Wamblinkanlage (30) auf der Schilderbrücke (1) warnt die Lenker in beiden Fahrbahn-Richtungen, die nur dann sichtbar blinkt, wenn auf der falschen Seite (gegen die Einbahn) ein Kraftfahrzeug fährt. Auf der Schilderbrücke (1) ist für Aufnahmen des Geisterfahrer-Fahrzeuges eine Foto-Kamera (31) und zur überwachung und Fernsteuerung der Einrichtung eine Video-Kamera (41) montiert. Bei Dunkelheit ist eine Beleuchtung (32) der Schilderbrücke (1) vorgesehen. Sie dient auch als Lichtquelle für die erforderlichen Beweisaufnahmen des Kraftfahrzeuges und als zusätzliche Warnung der Kraftfahrzeug-Lenker.

Wenn ein Kraftfohrzeug die Induktionsschleifen (33) in falscher Richtung quert, wird folgender Ablauf von Auswirkungen eingeleitet :

Die balkenförmige Warnblinkanlage (30) blinkt sichtbar auf beiden Seiten der Schilderbrücke.

Die Aufschrift „ Stopp - Falsch - Einfahrt verboten" (34) wird beleuchtet.

Das Fangnetz (17) fällt in 1 Sekunde ca. 640 cm nach unten, wobei ca. 420 cm des Fangnetzes (17) senkrecht nach unten hängen und der Rest von ca. 80 cm gebündelt auf der Fahrbahn (2) liegt. Die Netzoberkante (18) wird von den Zugseilen (14) auf Höhe 420 cm über der Fahrbahn (2) gehalten. Das Fahrzeug wird von der Foto-Kamera (31) und von der Video-Kamera (41) aufgezeichnet Der Kunststoff- Saum (24) mit den Gewichten (37) in der Netzunterkante (19) bildet einen Keil, der beim überfahren mit den Vorderreifen des Fahrzeuges das Fangnetz (17) nicht wegschieben kann. Beim Auffahren der Vorderräder über den gebündelten Teil des Fangnetzes (17) wird das Fahrzeug mit der Karosserie von dem sich öffnenden senkrechten Teil des Fangnetzes (17) erfaßt. Das Fangnetz (17), von den Zugseilen (14) an der Oberkante (18) gehalten, verschmälert sich und beult sich auf seiner gesamten Fläche aus. Die Vorderfront des Fahrzeuges wird, je nach Intensität des Fangstoßes im Zusammenwirken von

Raffseil (12), Zugseil (Elastanseil) (14) und rautenförmigem Fangnetz (17), elastisch umschlossen.

Dabei können die Raffseile (12) um ca. 33 %, die Zugseile (14) um ca. 100 % und das

Fangnetz (17) durch die rautenförmigen Maschen um ca. 40 % gedehnt werden. Die spezielle Konstruktion des hochfesten Fangnetzes (17) bewirkt einen abgefederten Anprall des

Fahrzeuges. Fahrer und Fahrzeug werden schonend gebremst, es wird kein AIRBAG ausgelöst Beim Autofahrer-Club, Rundfunk, Polizei und Autobahnbetreiber erfolgt eine Geisterfahrer-Meldung. Wenn ein Fahrzeug vor dem abgesenkten Fangnetz (17) festsitzt und gleichzeitig Einsatzfahrzeuge bei der richtigen Einfahrt zu dem gesperrten Fangnetz (17) kommen, können diese Fahrzeuge rechts über die Grasplatten (36) auf dem mindestens 3,50 m breiten Freiraum (6) vorbei fahren. Wenn das Kraftfahrzeug noch vor der Schilderbrücke (1) zum Stehen kommt und das Fangnetz (17) nicht beschädigt, bleibt das Fangnetz (17) herunten, bis die Behörde (Polizei, Straßenaufsicht) einschreitet, den Fall aufnimmt und die Anlage wieder freigibt. Der Geisterfahrer-PKW ist auf jeden Fall auf Foto und Video dokumentiert. Wenn gemäß überwachungs-Video nichts beschädigt wird, kann eventuell das Fangnetz (17) durch

Fernsteuerung wieder hochgekurbelt werden. Bei Beschädigung des Fangnetzes (17) wird das Netz abgenommen und durch ein neues ersetzt.

Die Versicherung des Kraftfahrzeuges ist normalerweise haftbar, wenn die Einrichtung durch Falschfahrten entgegen der vorgeschriebenen Richtung beschädigt wird.

Zwei Sekunden Abstand von Induktionsschleifen bis Schilderbrücke, je nach km/h

50 km/h = 28 m, 55 = 31 m, 60 = 33 m, 65 = 36 m, 70 = 39 m, 75 = 42 m, 80 km/h = 45 m, 85 = 47 m, 90 = 50 m, 95= 53 m, 100 = 56 m, 105 = 59 m

In einer Entfernung von 40 bis 50 m vor der Schilderbrücke (1) sind Induktionsschleifen (33) unter der Fahrbahn (2) eingebaut, die bei jeder Wetterlage wie Frost Eis, Schnee, Hagel und auch bei Schneepflugräumung der Fahrbahn (2) betriebsbereit sind.

Der Abstand von den Außenseiten des Fangnetzes (17) bis zur Innenkante der Steher (4) in Fahrtrichtung des Geisterfahrers beträgt links 350 cm, auf der rechten Seite 130 cm. Zur Sicherheit der Kraftfahrzeuge ist eventuell eine Leitschiene oder Betonleitwand auf der rechten Seite neben dem Steher (4) aufgestellt.

Damit ein Geisterfahrer nicht versucht neben dem abgesenktem Fangnetz (17) auf dem Freiraum (6) vorbeizufahren, ist eine optische Verschmälerung der Fahrbahn durch den Einbau von -Grasplatten'' (36) aus Betonfertigteilen vorgesehen. Diese begrünbaren „Grasplatten" (36) mit 70 % Grasanteil, werden neben der Fahrbahn (2) im gleichem Straßenniveau als langgezogenes Kreissegment verlegt Wobei das Kreissegment vor dem Fangnetz (17) in Fahrtrichtung des Geisterfahrers, einen kurzen und nach dem Fangnetz (17) einen langen Bogen bilden soll. Die Belastung der .Grasplatten" (36) ist für Feuerwehrauto und schwere LKW ausgelegt. Für Fahrzeuge, die in der richtigen Richtung fahren, steht als Warnung ca. 40 m in Fahrtrichtung vor der Schilderbrücke eine Tafel mit der Aufschrift „Achtung - Fahrbahn - Enge , langsam fahren (35) .

Liste der Bezugszeichen

1 Schilderbrücke 28 Sonnenkollektoren

2 Fahrbahn 29 Heizung

3 Querriegel 30 Warnblinkanlage als Balken

4 Steher 31 Foto-Kamera

5 Betonfundament 32 Beleuchtung

Freiraum als Ausweiche 33 Induktionsschleifen

7 Netzkasten 34 Aufschrift "Stopp - Falsch -

8 Motorkasten Schwarze Hand mit Zeichen

9 Motor Einfahrt verboten"

10 Antriebs-Welle 35 Tafel mit Aufschrift

11 Große Seiltrommel "Achtung - Fahrbahn - Enge

12 Raffseil Langsam Fahren"

13 Kleine Seiltrommel 36 Grasplatten

14 Zugseil 37 Gewicht

15 Kugellager 38 Steg unter Querriegel

16 Flächenelement 39 Handkurbel

17 Fangnetz 40 Knoten im Raffseil

18 Netzoberkante 41 Video-Kamera

19 Netzunterkante 42 Schmetterlinge im 0 Stahl-Laschen auf Netzkasten Kunststoff-Saum 1 Stahl-Platte für Kugellager 43 Schlitze in der Rückwand 2 Wirbel-Block des Netzkastens 3 Metall-Segment für Wirbel-Block 44 Gummilappen 4 Kunststoff-Saum an Netzunterkante 45 Pufferschnur 5 Randeinfassung an Netzunterkante 46 Kunststoff-Rohr 6 Zugfeder 47 Stahl-Schäkel 7 Netzpaket 48 Schaltkasten





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