Mattress for decubitus patients
Kind Code:
A1
Abstract of EP1236458
A mattress for decubitus patients, comprises a core (10) made of two foam layers (12,14) of different hardnesses. The mattress has a cut-out which is open at the top, and which contains a material block (18'). The lower layer consists of polyurethane or polyether foam. -

Inventors:
Kessler, Hans-peter (DE)
Dorbath, Ralf (DE)
Application Number:
EP20010128228
Publication Date:
09/04/2002
Filing Date:
11/28/2001
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Export Citation:
Assignee:
Kessler, Hans-peter (DE)
Dorbath, Ralf (DE)
International Classes:
A47C27/14; A47C27/14; A61G7/057; A61G7/057; (IPC1-7): A61G7/057; A47C27/14
European Classes:
A47C27/14D; A61G7/057C
Foreign References:
4753480Pad assembly for wheelchairs
5960496Mattress system
4706313Decubitus ulcer mattress
DE29917541U
WO/1995/007679A2PRESSURE RELIEF FOAM MATTRESS
4768251Mattress pad
Claims:
1. Matratze f·ur Dekubituspatienten mit einem mindestens zwei aus Schaumstoffen unterschiedlicher Stauchh·arte gebildete Schichten (12, 14) aufweisenden Matratzenkern (10), gekennzeichnet durch mindestens einen aus dem Matratzenkern (10) unter Bildung einer nach oben offenen Ausnehmung herausnehmbaren Materialblock (18', 20').

2. Matratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl herausnehmbarer Materialbl·ocke (18', 20') mit aneinanderliegenden Seitenfl·achen unter Bildung mindestens einer Blockzone (18, 20) nebeneinander angeordnet ist.

3. Matratze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine herausnehmbare Materialblock (18', 20') im wesentlichen w·urfel- oder quaderf·ormig ausgebildet ist.

4. Matratze nach einem der Anspr·uche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine untere Schicht (12) des Matratzenkerns (10) aus einem Polyurethanschaumstoff, vorzugsweise aus Polyetherschaumstoff besteht.

5. Matratze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Polyurethanschaumstoff ein Raumgewicht von 40 bis 55 kg/m<3> aufweist.

6. Matratze nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Polyurethanschaumstoff eine Stauchh·arte von 150 bis 180 N gem·ass EN ISO 2439, Verfahren B aufweist.

7. Matratze nach einem der Anspr·uche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine obere Schicht (14) des Matratzenkerns (10) aus einem viskoelastischen Schaumstoff besteht.

8. Matratze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der viskoelastische Schaumstoff ein Raumgewicht von 40 bis 80 kg/m<3> aufweist.

9. Matratze nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der viskoelastische Schaumstoff eine Stauchh·arte von 60 bis 120 N gem·ass EN ISO 2439, Verfahren B aufweist.

10. Matratze nach einem der Anspr·uche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (14) aus viskoelastischem Schaumstoff eine St·arke von 5 bis 7 cm aufweist.

11. Matratze nach einem der Anspr·uche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Schichten (12, 14) des Matratzenkerns (10) fl·achig miteinander verklebt oder verschweisst sind.

12. Matratze nach einem der Anspr·uche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine herausnehmbare Materialblock (18', 20') im Querschnitt aus der oberen Schicht (14) und einem Teil der unteren Schicht (12) zusammengesetzt ist.

13. Matratze nach einem der Anspr·uche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Matratzenkern (10) seitliche Randbereiche (16) aus einem Polyurethanschaumstoff, vorzugsweise einem Polyetherschaumstoff mit einem Raumgewicht von 35 bis 50 kg/m<3> und einer Stauchh·arte von 220 bis 300 N gem·ass EN ISO 2439, Verfahren B aufweist.

14. Matratze nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der seitlichen Randbereiche (16) jeweils 80 bis 120 mm betr·agt.

15. Matratze nach einem der Anspr·uche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Matratzenkern (10) in einer formstabilen Wanne aus einem Nylongewebe angeordnet ist.

16. Matratze nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Matratzenkern (10) mit einem atmungsaktiven Polyurethanbezug versehen ist, der mittles eines umlaufenden Reissverschlusses ·uberlappend an der Wanne befestigbar ist.

17. Matratze nach einem der Anspr·uche 1 bis 16, gekennzeichnet durch eine 10 bis 30 mm starke Auflage aus viskoelastischem Schaumstoff, die den Matratzenkern fl·achig ·uberdeckt.

18. Matratze nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die aneinanderliegenden Fl·achen des Matratzenkerns und der Auflage komplement·ar zueinander profiliert, insbesondere genoppt, geriffelt oder gerippt sind.

Description:

Die Erfindung betrifft eine Matratze f·ur Dekubituspatienten mit einem mindestens zwei aus Schaumstoffen unterschiedlicher Stauchh·arte gebildete Schichten aufweisenden Matratzenkern.

Mit dem Begriff Dekubitus werden Hautgeschw·ure bezeichnet, die entstehen k·onnen, wenn bettl·agrige Personen ·uber l·angere Zeit in einer Stellung liegen und der Auflagedruck an bestimmten K·orperregionen erh·oht ist. Dort kann es zu einer Blutunterversorgung der betreffenden ·ausseren Gewebsregionen kommen. Dabei sterben Zellen ab und es bildet sich ein Geschw·ur. Um dies zu verhindern oder therapeutisch zu behandeln, ist es bekannt, Matratzen so zu gestalten, dass die Druckbelastung punktuell oder ·uber gr·ossere Fl·achenregionen reduziert wird. Bei einer aus dem deutschen Gebrauchsmuster 296 04 831 bekannten Matratze soll dies dadurch erreicht werden, dass die Matratze einen Matzratzenkern aus einem vergleichsweise stauchharten Schaumstoffmaterial und eine Auflage aus einem Temperaturschaum aufweist.

Der Temperaturschaum weist einen zwischen der Raumtemperatur und der menschlichen K·orpertemperatur liegenden Erweichungsbereich auf, so dass bei einer Druckbelastung des Schaumstoffs durch einen warmen K·orper die Erweichung in denjenigen Bereichen am gr·ossten ist, in denen die h·ochste Belastung vorliegt. Daher sinkt der K·orper teilweise in den Schaumstoff ein, welcher in weniger stark belasteten Bereichen eine gr·ossere Stauchh·arte beh·alt, so dass eine grossfl·achige Abst·utzung entsteht. Das gew·unschte Ziel einer gr·osstm·oglichen Druckentlastung wird jedoch nur teilweise erreicht, da der K·orper an den hochbelasteten Stellen bis in die untere Schicht aus dem h·arteren Schaumstoff einsinkt und die Druckentlastung dadurch reduziert wird.

Versucht man diesen Nachteil durch eine grosse Schichtdicke des Temperaturschaums zu kompensieren, entsteht hingegen ein gewisser H·angematteneffekt, wodurch zum einen die orthop·adisch erforderliche St·utzwirkung der Matratze verschlechtert wird und es zum anderen zu einer Hohlraumbildung unter bestimmten K·orperpartien kommt, woduch wiederum die gew·unschte Druckentlastung vermindert wird.

Andererseits ist es bekannt, im Rahmen einer sogenannten Hohllagerung eine Matratze mit einem Kern aus herk·ommlichen Schaumstoffmaterial mit herausnehmbaren Bl·ocken zu gestalten. Dadurch kann an von Dekubitusgeschw·uren betroffenen K·orperstellen zwar eine vollst·andige Druckentlastung erreicht werden, jedoch tritt an den R·andern der so geschaffenen ·Offnung in der Matratze eine umso h·ohere Druckbelastung auf, so dass dort in der Folge wiederum Geschw·ure entstehen k·onnen. Bei einer derartigen L·osung ist es daher zumindest erforderlich, eine h·aufige Umverteilung der Druckent- und belastung sicherzustellen, was mit hohem Aufwand verbunden ist.

Ausgehend hiervon besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine Matratze der eingangs genannten Art bereitzustellen, die eine bestm·ogliche Druckentlastung unter allen Umst·anden gew·ahrleistet. Insbesondere soll verhindert werden, dass an gewissen K·orperstellen Druckspitzen auftreten.

Zur L·osung dieser Aufgabe wird die in Patentanspruch 1 angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abh·angigen Anspr·uchen.

Die Erfindung geht vor allem von dem Gedanken aus, dass eine bestm·ogliche Druckentlastung unter Beibehaltung der orthop·adischen St·utzfunktion der Matratze dann erreicht werden kann, wenn eine Weichlagerung im Bedarfsfall mit einer Hohllagerung kombinierbar ist. Gem·ass der Erfindung wird daher vorgeschlagen, dass die einen Matratzenkern mit mindestens zwei Schichten Schaumstoff unterschiedlicher Stauchh·arte aufweisende Matratze mindestens einen aus dem Matratzenkern unter Bildung einer nach oben offenen Ausnehmung herausnehmbaren Materialblock aufweist. Bevorzugt ist eine Mehrzahl herausnehmbarer Materialbl·ocke mit aneinanderliegenden Seitenfl·achen unter Bildung mindestens einer Blockzone nebeneinander angeordnet, wobei die einzelnen Materialbl·ocke zweckm·assig im wesentlichen w·urfel- oder quaderf·ormig ausgebildet sind.

Ausgehend von einer Matratzenbreite von etwa 100 cm und einer Matratzenl·ange von etwa 200 cm kann eine erste Blockzone mit beispielsweise drei mal vier Bl·ocken mit einer quadratischen Grundfl·ache von 15 bis 25 cm Seitenl·ange in einem Bereich, der sich in L·angsrichtung etwa vom unteren R·ucken bis zu den Knien einer auf der Matratze liegenden Person erstreckt, angeordnet sein. Eine zweite Blockzone mit beispielsweise drei Bl·ocken mit einer rechteckigen Grundfl·ache mit Seitenl·angen von 50 bis 70 cm und 10 bis 20 cm, wobei die Bl·ocke mit ihrer l·angeren Seite quer zur L·angserstreckung der Matratze angeordnet sind, kann im Kopf-Schulterbereich einer auf der Matratze liegenden Person angeordnet sein.

In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung besteht eine untere Schicht des Matratzenkerns aus einem Polyurethanschaumstoff, vorzugsweise aus Polyetherschaumstoff, mit einem Raumgewicht von 40 bis 55 kg/m <3> und einer Stauchh·arte von 150 bis 180 N gem·ass der Norm EN ISO 2439, Verfahren B ("ISO 2439B").

In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung eine obere Schicht des Matratzenkerns aus einem viskoelastischen Schaumstoff mit einem Raumgewicht von 40 bis 80 kg/m <3> und einer Stauchh·arte von 60 bis 120 N gem·ass ISO 2439B.

Die Schicht aus viskoelastischem Schaumstoff weist bevorzugt eine St·arke von 5 bis 7 cm auf, so dass einerseits eine hinreichende Schichtdicke f·ur die Weichlagerung vorhanden ist, andererseits jedoch die Einsinktiefe nicht zu gross ist, so dass die St·utzwirkung der darunterliegenden Polyurethanschicht erhalten bleibt. Die Polyurethanschicht kann eine Schichtdicke von 8 bis 15 cm aufweisen, so dass die Summe der beiden Schichtdicken im Rahmen der ·ublichen Matratzenst·arken liegt. Um eine Relatiwerschiebung der zwei Schichten zueinander auszuschliessen, sind diese bevorzugt fl·achig miteinander verklebt oder verschweisst.

Gem·ass einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der mindestens eine herausnehmbare Materialblock im Querschnitt aus der oberen Schicht und einem Teil der unteren Schicht zusammengesetzt. Gegen·uber einer herk·ommlichen Hohllagerung, bei der die herausnehmbaren Bl·ocke den Matratzenkern vollst·andig durchsetzen, d. h. bei Herausnahme eines Blocks entsteht eine durchg·angige ·Offnung im Matratzenkern, wird hier eine nach unten durch Polyurethanmaterial begrenzte Vertiefung geschaffen. Hierdurch kann ein K·orper zwar in die viskoelastische Schicht einsinken bzw. wird bei der Hohllagerung durch Herausnahme eines oder mehrerer Bl·ocke punktuell oder fl·achig vollst·andig entlastet, jedoch ist im Querschnitt stets hinreichend viel Material vorhanden, um die Formstabilit·at der Schichtstruktur sicherzustellen.

Dies bietet zudem den Vorteil, dass die Matratze sich nicht durchliegt und eine l·angere Lebensdauer aufweist. Weiterhin sind die einzelnen Bl·ocke formstabiler, wenn sie sowohl aus viskoelastischem Schaum und aus Polyurethanschaum bestehen. Die Polyurethanschicht erh·oht die Formstabilit·at der Bl·ocke, was die Handhabung insbesondere beim mehrfachen Herausnehmen und wieder Einsetzen in die Matratze auf Dauer verbessert.

Von besonderer Bedeutung ist jedoch der therapeutische Nutzen, der durch diese Massnahme erzielt wird: Der H·artegrad des zu verwendenden viskoelastischen Schaums ist zur Sicherstellung einer hinreichenden Eindringtiefe beim Aufliegen so gew·ahlt, dass er sehr stark komprimierbar ist. Wenn lediglich Bl·ocke aus der viskoelastischen Schicht herausgenommen werden w·urden, so w·urde der Patient bei einer Hohllagerung auch auf der darunter liegenden Polyurethanschicht aufliegen und der gew·unschte Nutzen der Hohllagerung w·urde nur vermindert oder ·uberhaupt nicht auftreten. Wenn jedoch noch eine gewisse Schichtdicke des Polyurethans mit entfernt wird, entsteht ein hinreichender Hohlraum, der eine optimale Druckentlastung gew·ahrleistet.

Dabei werden die sonst auftretenden Druckspitzen an den Randbereichen der herausgenommenen Bl·ocke vermieden, indem sich der viskoelastische Schaumstoff im Bereich der Kante der Polyurethanschicht an den K·orper einer auf der Matratze liegenden Person anschmiegt und so dort die effektive Auflagefl·ache wesentlich vergr·ossert.

Um das Abst·utzen an der Bettkante beim Hinlegen oder Aufstehen zu erleichtern, ist es von Vorteil wenn der Matratzenkern an seinen L·angsseiten Bereiche aus einem festeren Material aufweist. Bevorzugt bestehen diese seitlichen Randbereiche aus einem Polyurethanschaumstoff, vorzugsweise einem Polyetherschaumstoff mit einem Raumgewicht von 35 bis 50 kg/m <3> und einer Stauchh·arte von 220 bis 300 N gem·ass ISO 2439B und weisen eine Breite von jeweils 80 bis 120 mm auf.

Gem·ass einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist eine Auflage aus viskoelastischem Schaumstoff vorgesehen, die den Matratzenkern mitsamt den herausnehmbaren Bl·ocken fl·achig ·uberdeckt. Diese Auflage kann eine Dicke im Bereich von 10 bis 30 mm aufweisen. Bevorzugt sind die aneinanderliegenden Fl·achen des Matratzenkerns und der Auflage komplement·ar profiliert, beispielsweise genoppt, geriffelt oder gerippt, so dass bei Bewegungen einer auf der Matratze liegenden Person keine Relativverschiebungen zwischen der Matratze und der Auflage stattfinden k·onnen. Die Materialparameter der Auflage hinsichtlich Raumgewicht und Stauchh·arte entsprechen denen der viskoelastischen Schicht des Matratzenkerns.

Die Auflage behindert den Effekt der Hohllagerung bei aus dem Kern herausgenommenen Bl·ocken nicht, mindert jedoch zus·atzlich die Gefahr von Druckspitzen an den Kantenbereichen des Hohlraums.

Um eine vollst·andige, transportable Einheit, die auch den hygienischen Erfordernissen gen·ugt, zu schaffen, kann der Matratzenkern in einer formstabilen Wanne aus einem Nylongewebe angeordnet und mit einem atmungsaktiven Polyurethanbezug versehen sein, der mittles eines umlaufenden Reissverschlusses ·uberlappend an der Wanne befestigbar ist.

Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausf·uhrungsbeispiels n·aher erl·autert. Es zeigen Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Matratzenkern der erfindungsgem·assen Matratze; Fig. 2 einen Schnitt durch den Matratzenkern entlang der Linie A-A in Fig. 1; Fig. 3 einen Schnitt durch den Matratzenkern entlang der Linie B-B in Fig. 1.

Der in der Zeichnung schematisch dargestellte Matratzenkern 10 besteht im wesentlichen aus einer ersten, unteren Schicht 12 aus einem Polyurethanschaumstoff, insbesondere aus Polyetherschaumstoff mit einem Raumgewicht von 40 bis 55 kg/m <3> und einer Stauchh·arte von 150 bis 180 N gem·ass ISO 2439B, einer zweiten, oberen Schicht 14 aus einem viskoelastischen Schaumstoff mit einem Raumgewicht von 40 bis 80 kg/m <3> und einer Stauchh·arte von 60 bis 120 N gem·ass ISO 2439B, sowie l·angsseitigen Randbereichen 16 aus einem vergleichsweise h·arteren Polyurethanschaumstoff, insbesondere aus Polyetherschaumstoff mit einem Raumgewicht von 35 bis 50 kg/m <3> und einer Stauchh·arte von 220 bis 300 N gem·ass ISO 2439B. Die obere und untere Schicht 12, 14 sowie die Randbereiche 16 sind an ihren Ber·uhrungsfl·achen miteinander verklebt oder verschweisst.

Der Matratzenkern 10 weist verschiedene Zonen auf, die der Weich- und/oder Hohllagerung einer Person zur Prophylaxe oder Therapie von Dekubitusgeschw·uren dienen. Die obere, viskoelastische Schicht 14 sorgt dabei grunds·atzlich f·ur eine Weichlagerung, w·ahrend die untere Polyurethanschicht 12 einen stabilen Unterbau zur orthop·adischen Abst·utzung bildet. Es sind zwei Zonen 18, 20 mit aus dem Kern herausnehmbaren Materialbl·ocken 18', 20' vorgesehen, wobei die Zone 18 drei mal vier Bl·ocke 18' mit einer quadratischen Grundfl·ache von 15 bis 25 cm Seitenl·ange in einem Bereich, der sich in L·angsrichtung etwa vom unteren R·ucken bis zu den Knien einer auf der Matratze liegenden Person erstreckt, aufweist.

Die Zone 20 im Kopf-Schulterbereich einer auf der Matratze liegenden Person weist drei Bl·ocke 20' mit einer rechteckigen Grundfl·ache mit Seitenl·angen von 50 bis 70 cm und 10 bis 20 cm auf, wobei die Bl·ocke mit ihrer l·angeren Seite quer zur L·angserstreckung der Matratze angeordnet sind.

Wie insbesondere der Fig. 3 zu entnehmen ist, bestehen die Bl·ocke 18', 20' im Querschnitt aus dem Material der viskoelastischen Schicht 14 und einem Teil der Polyurethanschicht 12, so dass bei Herausnahme eines Blocks zwar eine Ausnehmung f·ur die Hohllagerung geschaffen wird, der Matratzenkern jedoch durch die Restschichtdicke der Polyurethanschicht 12 stabilisiert wird.

Die viskoelastische Schicht 14 wird bei der Hohllagerung an den R·andern der Ausnehmung stark komprimiert, wie mittels der gestrichelten Linie 22 in Fig. 3 beispielhaft dargestellt ist. Dabei bildet sie am ·Ubergang zu der darunterliegenden Kante 24 der Polyurethanschicht 12 ein Quetschpolster, so dass dort eine Druckverteilungsfl·ache entsteht und an der entsprechenden K·orperstelle der aufliegenden Person eine Neubildung von Dekubitusgeschw·uren vermieden wird.

Die Randbereiche 16 aus dem vergleichsweise h·arteren Polyurethanschaumstoff erm·oglichen ein verbessertes Abst·utzverhalten beim Aufstehen aus dem Bett und beim Hineinlegen in das Bett.

Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung betrifft eine Matratze f·ur Dekubituspatienten mit einem mindestens zwei aus Schaumstoffen unterschiedlicher Stauchh·arte gebildete Schichten 12, 14 aufweisenden Matratzenkern 10. Um eine bestm·ogliche Druckentlastung unter allen Umst·anden zu gew·ahrleisteten und um Druckspitzen bei der Hohllagerung zu verhindern, wird gem·ass der Erfindung vorgeschlagen, dass mindestens ein aus dem Matratzenkern 10 unter Bildung einer nach oben offenen Ausnehmung herausnehmbarer Materialblock 18', 20' vorgesehen ist.





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