| WO/1992/012665A | A NOZZLE FOR A DISH WASHING MACHINE OPERATING WITH GRANULES | |||
| WO/1994/021853A | POWDER-ASPIRATION PROBE | |||
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| 3340888 | Chemical feeder |
Die Erfindung richtet sich auf ein Verfahren zum Reinigen von Geschirr in Geschirrspülmaschinen, bei welchem teilchenförmiges Reinigungsmittel aus einem außerhalb der Geschirrspülmaschine angeordneten Reinigungsmittelbehälter einer Förderleitung zugeführt, in diese gesaugt wird und pneumatisch direkt in eine das Spülgut aufnehmende Waschzone der Geschirrspülmaschine gefördert wird Weiterhin richtet sich die Erfindung auf eine Geschirrspülmaschine mit Abräumzone oder -zyklus und/oder einer oder mehreren Waschzonen oder -zyklen, bei welcher eine einen Reinigungsmittelbehälter mit einer das Spülgut aufnehmenden Waschzone verbindende pneumatische Förderleitung für teilchenförmiges Reinigungsmittel direkt in den freien Raum der Waschzone der Geschirrspülmaschine mündet.
Im nachfolgenden wird unter Geschirr oder Gebrauchsgeschirr auch Besteck und anderes üblicherweise in gewerblichen Geschirrspülmaschinen gereinigtes Spülgut verstanden.
Zur Versorgung gewerblicher Geschirrspülmaschinen mit Reinigungsmittel werden heutzutage sogenannte Stammlaugen durch Vermischung von Wasser und pulverförmigem oder flüssigem Geschirreinigungsmittel angesetzt. Mit dieser Stammlauge werden dann die Geschirrspülmaschinen versorgt. Es ist auch bekannt, flüssiges Reinigungsmittel direkt in die Waschtanks von Geschirrspülmaschinen einzudosieren. Auf ähnliche Art und Weise wird eine Mischung aus pulverförmigen Reinigungsmittel und Wasser direkt einem oder mehreren Waschtanks einer Spülmaschine zugeleitet.
Das Dosieren von pulverförmigem Reinigungsmittel in der Maschine oder in den Stammlaugenbehälter ohne gleichzeitige Zufuhr von Wasser ist problematisch. Sie ist häufig mit einer Staubentwicklung verbunden. Der Produktkontakt ist bei den üblicherweise stark alkalischen Geschirrspül-Reinigungspulvern für das Bedienungspersonal unangenehm und gesundheitsgefährdend. Ferner ist das Umfüllen des Pulvers aus dem Verkaufsgebinde umständlich und zeitaufwendig.
Anzustreben ist daher eine direkte Dosierung aus dem Verkaufsgebinde in die Geschirrspülmaschine. Dabei sind die unterschiedlichen Anforderungen an die Dosiermengen und an die Dosiergenauigkeit zu beachten. Während für gewerbliche Wasch-Schleuder-Maschinen Dosiermengen von 4 bis 6 kg/min typisch sind, werden bei kontinuierlichen Waschstraßen etwa 0,1 bis 1,5 kg/min und bei gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die ebenfalls in der Art von Spülstraßen arbeiten, nur 10 bis 20 g/min eindosiert. Das Einhalten derartig geringer Dosiermengen bereitet zusätzliche Schwierigkeiten.
Versuche, die genannten Probleme zu lösen, sind bekannt. So wird in dem in der DE-A-41 24 881 beschriebenen Verfahren das pulverförmige Mittel direkt aus dem Verkaufsgebinde über ein Saugrohr angesaugt und in einen Stammlaugenbehälter gefördert. Gleichzeitig wird Frischwasser zum Herstellen der Stammlauge direkt über die Saugleitung zugefügt. Die bei der pneumatischen Förderung von Wasch- oder Reinigungsmitteln gefürchteten Anbackungen von Pulver im Mündungsbereich der Leitung können nicht auftreten, da sie sofort vom Wasser gelöst und weggespült werden. Die zusätzliche Zufuhr von Frischwasser an der Dosierstelle ist aber insbesondere bei den gewerblichen Maschinen unerwünscht, denn hier werden zum Verringern des Wasserverbrauchs besondere Techniken zur Wasserführung, z. B. Gegenstromverfahren, eingesetzt, die durch zusätzliche Wasserzufuhr gestört werden. Für die direkte Dosierung des Pulvers in die Maschine ohne gleichzeitige Wasserzufuhr ist das bekannte Verfahren andererseits nicht geeignet.
Bekannt ist ferner ein Dosiergerät für pulverförmiges Waschmittel, das zunächst das Pulver aus einem oder mehreren Vorratsbehältern mittels Austragsschnecken in einen Dosierbehälter und erst von dort pneumatisch in die Waschmaschine fördert (DE-A-39 07 361). Eine direkte Dosierung aus dem Verkaufsgebinde in die Maschine wird auch hier nicht vorgenommen.
Ein weiteres Problem tritt im Bereich der Geschirrspülmaschinen auf. Wie bereits oben aufgeführt wurde, sind die Dosiermengen sehr gering und zum Beispiel bedeutend geringer als bei Waschmaschinen. Die pneumatische Förderung von Pulver ist jedoch auf große Förderraten ausgelegt. Drosselt man die Förderrate, dann treten Instabilitäten im Pulverstrom und damit zeitlich schwankende Dosiermengen auf.
Nach dem Stand der Technik wird für die Reinigung des Gebrauchsgeschirrs in der in den Sprüharmen einer gewerblichen Geschirrspülmaschine umgewälzten Waschflotte eine gewünschte Konzentration an reinigungsaktiver Substanz eingestellt. Mit den üblichen Konzentrationsbereichen lassen sich aber nicht alle Anschmutzungen vollständig entfernen, so daß ublicherweise in einem Zyklus von ca. 4 Wochen eine sogenannte Grundreinigung mit erhöhter Konzentration an reinigungsaktiver Substanz durchgeführt wird
Zur Vermeidung dieser Grundreinigungszyklen, die einen erhöhten Reinigungsverbrauch und eine hohe Belastung des Abwassers mitsichbringen, ist in der DE-OS-37 07 366 vorgeschlagen worden, während eines üblichen Spülprozesses eine hochkonzentrierte Reinigerlösung auf das Gebrauchsgeschirr aufzusprühen. Eine hochkonzentrierte Reinigerlösung weist mehr als 0,5 Gew.-% an reinigungsaktiver Substanz auf. Während flüssige Reinigungsmittel bereits herstellerseits in solch hochkonzentrierter Form bereitgestellt werden können, muß pulverförmiges Reinigungsmittel erst in einem Stammlaugenbehälter zu einer derart hochkonzentrierten Lösung angesetzt und für den Spülprozeß bereitgehalten werden. Dieser zusätzliche Arbeitsschritt beim Einsatz von teilchenförmigen Reinigungsmittel bringt einen unerwünschten Aufwand mit sich.
Aus der EP-A-0611843 ist ein Verfahren zum Reinigen von Geschirr in Geschirrspülmaschinen bekannt, bei welchem teilchenförmiges Reinigungsmittel aus einem vorzugsweise außerhalb der Geschirrspülmaschine angeordneten Reinigungsmittelbehälter einer Förderleitung zugeführt, vorzugsweise in diese gesaugt, wird und pneumatisch direkt in eine das Spülgut aufnehmende Waschzone der Geschirrspülmaschine gefördert wird. Weiterhin ist aus dieser Patentanmeldung eine Geschirrspülmaschine mit Abräumzone oder -zyklus und/oder einer oder mehreren Waschzonen oder -zyklen bekannt, bei welcher eine einen vorzugsweise außerhalb der Geschirrspülmaschine angeordneten Reinigungsmittelbehälter mit einer das Spülgut aufnehmenden Waschzone verbindende pneumatische Förderleitung für teilchenförmiges Reinigungsmittel direkt in den freien Raum der Waschzone der Geschirrspülmaschine mündet. Bei diesem bekannten Stand der Technik wird aus einem innerhalb oder außerhalb der Geschirrspülmaschine angeordneten Reinigungsmittelbehälter teilchenförmiges Reinigungsmittel in eine pneumatische Förderleitung gefördert und dann in dieser Förderleitung pneumatisch dem Tank einer Geschirrspülmaschine zugeführt. Das Pulver gelangt dann in die in dem Waschgang der Geschirrspülmaschine befindliche Flüssigkeit, welche dann, wie in Haushaltsgeschirrspülmaschinen üblich, über Sprüharme auf das Geschirr gesprüht wird. Demgegenüber läßt sich bei gewerblichen Geschirrspülmaschinen die Wirkungsweise von teilchenförmigem Reinigungsmittel verbessern.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem gattungsgemäßen Verfahren und einer gattungsgemäßen Geschirrspülmaschine das teilchenförmige Reinigungsmittel noch effizienter zu nutzen.
Bei einem Verfahren der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Verfahren in einer gewerblichen Geschirrspülmaschine durchgeführt und bei Mehrtankmaschinen vorzugsweise in die in Transportrichtung des Spülgutes zweite oder eine nachfolgende Waschzone oder in eine zwischen zwei Waschzonen ausgebildete Kammer gefördert wird, und daß das Reinigungsmittel auf das nasse Spülgut gerichtet in die Waschzone oder Kammer eingeblasen wird.
Überraschenderweise erwiesen sich Befürchtungen, es werde im Bereich des Pulverauslasses zu Anbackungen kommen, als unbegründet. Eventuelle Anbackungen werden sofort durch die Strahlkraft des mit hoher Geschwindigkeit darauf auftreffenden Pulvers abgelöst und weggeblasen.
Besonders vorteilhaft ist es, daß das Reinigungsmittel direkt auf das nasse Spülgut gerichtet einblasen wird. Damit kann das Reinigungsmittel schon unmittelbar nach dem Eintritt in die Geschirrspülmaschine seine unverminderte Reinigungskraft an der gewünschten Stelle entfalten.
Die Erfindung ist besonders vorteilhaft in einem Verfahren zur maschinellen Reinigung von Gebrauchsgeschirr in einer gewerblichen Spülmaschine mit einer oder mehreren Waschzonen oder -zyklen einzusetzen, bei welchem das Gebrauchsgeschirr zunächst durch Absprühen mit Wasser einer Grobreinigung unterzogen wird. Das Gebrauchsgeschirr wird anschließend an die Grobreinigung vor der ersten eigentlichen Waschzone oder dem ersten eigentlichen Waschzyklus oder zwischen zwei Waschzonen oder -zyklen in der Spülmaschine mit pneumatisch gefördertem Reinigungspulver besprüht.
Der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht es, bei Verwendung von teilchenförmigem Reinigungsmittel auf dem Gebrauchsgeschirr eine hochkonzentrierte Reinigerlösung entstehen zu lassen, ohne daß vorher eine Stammlauge hergestellt werden muß.
Auf das von der vorhergehenden Grobabräumung mit Wasser noch nasse Gebrauchsgeschirr wird pneumatisch gefördertes teilchenförmiges Reinigungsmittel vor Eintritt in eine weitere Waschzone oder vor Beginn eines weiteren Waschzyklus, z. B. in der Zwischenzone zwischen zwei Waschtanks, aufgesprüht. Das aufgesprühte Reinigungspulver wird gleichmäßig auf das Spülgut verteilt und bleibt an den noch nassen bzw. feuchten Bereichen des Gebrauchsgeschirrs haften. Auf der feuchten Oberfläche des Spülguts entsteht augenblicklich eine hochkonzentrierte Reinigerlösung mit einer sehr guten Quell- und Lösewirkung auf sogenannte kumulierte Stärkebeläge. Selbst bei einem diskontinuierlichen Einblasen wird das Spülgut, über einen längeren Zeitraum gesehen, grundgereinigt.
Die hochkonzentrierte Reinigerlösung entsteht besonders schnell, wenn das teilchenförmige Reinigungsmittel in Form eines Pulvernebels eingeblasen wird, wie dies die Erfindung in Ausgestaltung vorsieht.
Vorzugsweise wird das Reinigungspulver in einer solchen Menge und auf solche Weise aufgesprüht, daß das Spülgut nahezu vollständig pulverbedeckt ist, wie dies die Erfindung in weiterer Ausgestaltung vorsieht.
Um die Oberfläche des Gebrauchsgeschirrs möglichst vollständig besprühen zu können, ist es gemäß Weiterbildung der Erfindung zweckmäßig, wenn das Geschirr von oben und/oder unten besprüht wird.
Vorzugsweise wird das Reinigungsmittel mit fächerförmiger Strahlcharakteristik auf das Spülgut aufgeblasen, was die Erfindung ebenfalls vorsieht. Damit erhält man eine sehr gleichmäßige Verteilung des Reinigungsmittels auf den zu reinigenden Oberflächen.
Das Aufblasen des Reinigungsmittels auf das Spülgut kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. In einer ersten Ausgestaltung der Erfindung tritt das teilchenförmige Reinigungsmittel in die jeweilige Spülkammer an nur einer Öffnung einer Förderleitung aus und wird gleichzeitig diese Öffnung in einer im wesentlichen horizontalen Ebene, insbesondere periodisch, fächerförmig hin und her geschwenkt, so daß sich das eingeblasene Produkt gleichmäßig auf dem Spülgut verteilt. Das Ende der Förderleitung kann beispielsweise als schwenkbarer Schlauch ausgebildet sein, wie es in einem Ausführungsbeispiel weiter unten näher beschrieben wird.
Alternativ dazu kann das Pulver auch über mehrere Düsen auf das Spülgut aufblasen und auf diese Weise eine möglichst gleichförmige Verteilung des Reinigungsmittels erreicht werden.
Zum gezielten Einstellen der Konzentration der hochkonzentrierten Lösung des Reinigungsmittels sieht die Erfindung außerdem vor, daß zusätzlich zum Einblasen des Reinigungsmittels ein feiner Wassernebel versprüht wird. Der Wassernebel schlägt das Pulver nieder und bringt es besonders gleichmäßig verteilt auf die Oberfläche des Spülguts.
Da nicht alle Reinigungspulverpartikel an den Gebrauchsgeschirroberflächen haften bleiben, ist es gemäß Weiterbildung der Erfindung zweckmäßig, daß das teilchenförmige Reinigungsmittel im Überschuß in eine Waschzone oder Kammer eingeblasen und überschüssiges Reinigungsmittel in der Spülmaschine aufgefangen und im Kreislauf rückgeführt wird.
Die für den Kreislauf des rückgeführten Reinigungspulvers notwendigen Einrichtungen können gleichzeitig auch für die Förderung frischen Reinigungspulvers verwendet werden.
Für die Auflösung der an den Gebrauchsgeschirroberflächen anhaftenden Reinigungspulverpartikeln und die nachfolgende Abspülung des Reinigungsmittels hat es sich gemäß weiterer Ausgestaltung der Erfindung als vorteilhaft erwiesen, wenn das Reinigungsmittel nach einer Kontaktzeit von 5 bis 100 Sekunden, vorzugsweise 8 bis 25 Sekunden, in einem oder mehreren nachfolgenden Schritten abspült wird.
Von Vorteil ist es hierbei, wenn der oder die nachfolgenden Schritte in Waschzonen oder -zyklen gewerblicher Spülmaschinen übliche Wasch- oder Spülbehandlungen sind.
Es hat sich herausgestellt, daß die Auflösegeschwindigkeit und das Reinigungsverhalten sowie die Zusammensetzung üblicher Geschirrspülreinigungs pulver für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausreichend sind, so daß die Erfindung in Weiterbildung noch dadurch gekennzeichnet ist, daß das Reinigungspulver ein üblicher Geschirrspülreiniger ist.
Zum Transport des Reinigungsmittels außerhalb der Geschirrspülmaschine ist es günstig, wenn das Bedienungspersonal nicht mehr in Kontakt mit dem üblicherweise ätzenden Reinigungsmittel kommen muß. Dazu wird vorgeschlagen, daß das Reinigungsmittel direkt aus einem Verkaufsgebinde angesaugt und unmittelbar darauf mit Luft als Fördermedium in die Geschirrspülmaschine gefördert wird.
Verschiedene Arten zum Erzeugen der Strömung des Fördermediums Luft sind möglich und liegen im Rahmen der Erfindung. Das Pulver kann beispielsweise mit einem Gebläse angesaugt, durch dieses geleitet und schließlich in die Maschine geblasen werden.
Mit Vorteil läßt sich ein sogenannter Injektor verwenden, der über eine Saugleitung mit einer im Pulvergebinde angeordneten Sauglanze verbunden ist. Bei den Injektoren wird Druckluft über einen Ringspalt innerhalb des Venturigehäuses zugeführt. Verschiedene Ausführungen von Injektoren, unter die auch direkt in das Pulvergebinde einzuführende Injektoren fallen, die als Mundstück einer Sauglanze dienen, sind möglich. Es ist möglich, daß das Pulver mit einem mit Druckluft betriebenen Injektor angesaugt, durch den Injektor geführt und von der Druckseite des Injektors aus in die Maschine geleitet wird. Hier ist eine gute Absaugung der Luft aus der Maschine wichtig, denn die mit dem Pulver eingetragene Luftmenge ist relativ hoch.
Ein zusätzlicher Vorteil wird mit einem Fördersystem erreicht, das aus einer druckluftbetriebenen Sauglanze besteht, wobei die Druckluft über eine vorgelagerte Treibdüse zugeführt wird. Das System arbeitet mit sehr geringen Luftmengen, erlaubt eine feine Einstellung der Fördermenge des Pulvers und ist damit besonders für die Dosierung in eine Geschirrspülmaschine geeignet. Es ist daher möglich, daß die Druckluft der Pulverförderleitung über eine deren Einlaß vorgelagerte Treibdüse zugeführt wird. Die auf eine sogenannte Fangdüse gerichtete Treibdüse bewirkt eine lokale Fluidisierung des Pulvers. Das fluidisierte Produkt wird der Fangdüse zugeführt und über eine Leitung in die Maschine gefördert.
Die Erfindung sieht daher weiterhin vor, daß das Reinigunsmitte vor dem Ansaugen mit Druckluft lokal fluidisiert wird.
Die dem Einlaß der Pulverförderleitung vorgelagerte Treibdüse ermöglicht es, den Pulverstrom bis auf kleinste Mengen zu drosseln. Damit ist es einerseits möglich, das Pulver kontinuierlich einzudosieren, wenn der Förderstrom auf den Reinigerbedarf der Maschine gedrosselt wird. Erleichtert wird außerdem eine Verfahrensführung mit mehreren Düsen zum Einblasen des Reinigungsmittels, deren geometrische Anordnung eine äußerst gleichmäßige Verteilung des Reinigungsmittels auf dem Spülgut erlaubt.
In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens wird zum Beenden der Pulverförderung Fremdluft in die Förderleitung eingespeist. Damit lassen sich einerseits Portionen erzeugen. Andererseits wird die Förderleitung freigeblasen, und Produktansammlungen in der Leitung können verhindert werden. Wird ein Gebläse verwendet, kann man die Saugleitung direkt hinter oder auch innerhalb der Sauglanze über ein Magnetventil belüften.
Wenn man das Pulver mit einem mit Druckluft betriebenen Injektor ansaugt, durch den Injektor führt und von der Druckseite des Injektors aus in die Maschine leitet, kann in gleicher Weise vorgegangen werden. Eine noch präzisere Portionierung ist möglich, wenn zum Beenden der Pulverförderung anstelle der passiven Belüftung ein Druckluftstoß in die Saugleitung eingespeist wird.
In einer weiteren Variante wird der Injektor stoßweise, insbesondere zeitlich periodisch, mit unter Druck stehendem Arbeitsfluid betrieben. Die Druckluft wird z. B. von einem kleinen Kompressor mit angeschlossenem Druckkessel erzeugt. Es kann eine Verbindungsleitung von einer Druckquelle zum Injektor vorgesehen sein, die ein Magnetventil mit relativ großem Querschnitt aufweist. Beim kurzzeitigen Öffnen des Magnetventils wird ein kurzer, kräftiger Saugtakt erzeugt. Mit dieser Methode der Stoßentlastung läßt sich auf einfache Weise eine Portionierung des angesaugten Pulvers erreichen.
In der Verfahrensvariante mit einer periodisch hin- und herschwenkenden Einblasöffnung ist es vorteilhaft, wenn man den Preßluftstoß in Resonanz mit der Schwenkfrequenz der Einblasöffnung taktet.
Zur Ermöglichung der verschiedenen Varianten sieht die Erfindung in Ausgestaltung deshalb vor, daß das Reinigungsmittel kontinuierlich oder periodisch eingeblasen wird.
Soll pulverförmiges Reinigungsmittel über eine Förderleitung in eine gewerbliche Geschirrspülmaschine dosiert werden, wobei das Pulver aus dem Pulvergebinde, insbesondere direkt aus dem Verkaufsgebinde, angesaugt wird, so ist es besonders günstig, wenn die Druckluft der Pulverförderleitung über eine deren Einlaß vorgelagerte Treibdüse zugeführt wird. Dieses Dosierverfahren ist weiter oben bereits näher erläutert worden. Dabei wird das Pulver über einen rohrförmigen Krümmer in den Bereich des Spritzregisters der Geschirrspülmaschine gefördert. Ein Eindringen von Dampf (Wrasen) aus der üblicherweise bei relativ hohen Temperaturen, z. B. etwa 70 C, arbeitenden Spülmaschine wird sehr effektiv verhindert, wenn der Krümmerauslaß nur während des Dosiervorgangs geöffnet wird. Dazu kann eine federbelastete Sielklappe vorgesehen sein.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine gattungsgemäße Geschirrspülmaschine. Bei einer gattungsgemäßen Geschirrspülmaschine wird die vorstehend genannte Aufgabe dadurch gelöst, daß es sich um eine gewerbliche Geschirrspülmaschine handelt und daß die mindestens eine Mündungsöffnung der pneumatischen Förderleitung auf das nasse Spülgut gerichtet ist.
Bei einer als Mehrtankmaschine ausgebildeten Geschirrspülmaschine ist es günstig, wenn die Förderleitung in die in Transportrichtung des Spülgutes zweite oder nachfolgende Waschzone oder in eine zwischen zwei Waschzonen ausgebildete Kammer mündet, wie dies die Erfindung in Ausgestaltung vorsieht. In diesem Fall trifft das eingeblasene Reinigungsmittel auf die bereits feuchte Oberfläche des Spülgutes und bildet eine hochkonzentrierte Lösung mit den oben beschriebenen vorteilhaften Wirkungen.
Vorzugsweise sind die Öffnungen der Förderleitung als zum Versprühen des teilchenförmigen Reinigungsmittels geeignete Düsen, insbesondere mit einer fächerförmigen Sprühcharakteristik, ausgebildet, was die Erfindung ebenfalls vorsieht.
Um die Besprühung des zu reinigenden Spülgutes (Gebrauchsgeschirr) mit Pulver von oben und unten zu ermöglichen, sieht die Erfindung in einer weiteren Ausgestaltung vor, daß die Förderleitung Austrittsöffnungen oberhalb und unterhalb des auf einer Geschirrtransporteinrichtung bewegten Spülgutes aufweist.
Eine gleichförmige Verteilung des Reinigungsmittels auf dem Spülgut kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden. Im einen Fall können Mittel zur Schwenkbewegung der Mündungsöffnung in einer im wesentlichen horizontalen Ebene vorgesehen sein. In einer anderen Ausgestaltung weist die Geschirrspül maschine eine Mehrzahl von Pulverdüsen für jede Spülkammer auf. Zusätzlich sind eine oder mehrere zusätzliche Düsen zum Versprühen von Wasser in einigen Fällen günstig, um eine definierte Konzentration der hochkonzentrierten Reinigungslösung einstellen zu können und eine besonders gleichmäßige Verteilung des Reinigungsmittels auf dem Spülgut zu gewährleisten.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung betreffen die Zufuhr des Reinigungsmittels zur Geschirrspülmaschine. Die Vorteile sind bereits oben genannt worden. Günstig ist es, wenn die Förderleitung einen mit Druckluft betreibbaren Injektor aufweist. Zur Fluidisierung des Reinigungsmittels in seinem Vorratsbehälter im Einlaßbereich der Förderleitung ist es vorteilhaft, wenn dem Einlaß der Förderleitung eine Treibdüse vorgelagert ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
In der Figur 1 ist schematisch eine insgesamt mit 1 bezeichnete übliche gewerbliche Geschirrspülmaschine dargestellt. Das Geschirr wird auf den Geschirrlauf 2 aufgegeben und durchläuft im Betrieb die Geschirrspülmaschine 1 in Richtung des Pfeiles 3.
Die Geschirrspülmaschine weist Naschzonen 4, 5 und 6 auf, wovon die Waschzone 4 auch als Pumpenabräumzone bezeichnet wird. An die Waschzone 6 schließt sich die Nachspül- oder Klarspülzone 7 an. Zu jeder der Waschzonen 4, 5 und 6 gehört ein Tank 8, 9 oder 10, aus welchem die in dem jeweiligen Tank befindliche Waschflotte mittels Umwälzpumpen 11, 12, 13 den zugeordneten Sprühvorrichtungen 14, 15 und 16 zugeführt wird. Da das Geschirr in Pfeilrichtung die Geschirrspülmaschine 1 durchläuft, ist im folgenden der Tank 8 auch als erster oder drittletzter Tank, der Tank 9 als mittlerer oder vorletzter Tank und der Tank 10 als letzter Tank bezeichnet.
Mit den Sprühvorrichtungen 14, 15 und 16 wird auf das Geschirr während seines Durchlaufes durch die Geschirrspülmaschine 1 die Waschflotte von unten und oben auf das Geschirr gesprüht. In der Nachspül- oder Klarspülzone 7 wird das Geschirr mit einer Sprühvorrichtung 17 mit Frischwasser besprüht. Die hier versprühte Frischwassermenge stellt die der Geschirrspülmaschine 1 zu laufende Frischwassermenge dar und gelangt in den Tank 10. Vom Tank 10 aus besteht ein kaskadenartiger Überlauf 18 zum Tank 9 und von da auch ein kaskadenartiger Überlauf 19 zum Tank 8. Jeder der Tanks 8, 9 und 10 weist einen nicht dargestellten Anschluß für die Einleitung von Reiniger auf. Schließlich weist der letzten Tank 10 noch eine Niveauelektrode oder -sonde 20 auf. Des weiteren ist in der letzten Waschzone 16 eine weitere Frischwasserzuführung 21 mit Fächerstrahldüsen vorgesehen. Diese Frischwasserzufuhr kann aber auch im Bereich der Nachspülzone 7 angeordnet sein.
Das Geschirr durchläuft in Pfeilrichtung 3 von vorne nach hinten die Geschirrspülmaschine 1 und das Wasser, welches in der Hauptsache mittels der Sprühvorrichtung 17 in der Nachspülzone 7 aufgegeben wird, durchläuft die Maschine in Gegenrichtung.
Nach Figur 2 befindet sich in einer solchermaßen bekannten Geschirrspülmaschine zwischen den Waschzonen 4 und 5 gemäß der vorliegenden Erfindung eine Kammer 31 zur Besprühung des auf der gestrichelt gezeichneten Transporteinrichtung 32 durch die Geschirrspülmaschine transportierten Spülgutes (Gebrauchsgeschirr) mit teilchenförmigem Reinigungsmittel (Pulver). Über eine Förderleitung 33 wird das Pulver in die Kammer 31 gefördert und dort über Düsen 34 und 35 versprüht. Hierbei ist eine Düse (34) oberhalb und eine Düse (35) unterhalb des durch die Geschirrspülmaschine transportierten Spülgutes angeordnet. Die Kammer ist durch Lamellenvorhänge 36 von den angrenzenden Waschzonen 4 und 5 abgetrennt. Unterhalb des Gebrauchsgeschirrs und zwischen den hin- und zurück laufenden Bandabschnitten der Transporteinrichtung 32 ist in der Kammer 31 unterhalb der Sprühdüsen 34 und 35 eine trichterartige Wanne 37 zum Auffangen überschüssigen Pulverproduktes angeordnet. Im Boden der Auffangwanne 37 ist eine Absaugöffnung 38 vorgesehen, durch die hindurch über eine Rohrleitung das überschüssige Pulver abgesaugt und, gegebenenfalls nach einer Trocknung, dem Reinigungsmittelbehälter wieder zugeführt wird.
Figur 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel für die Pulverbevorratung und Kreislaufführung bzw. Dosierung des Pulvers entsprechend der Erfindung. Aus einem Reinigungsmittelbehälter 39 wird über eine pneumatische Pulverentnahme 40 das teilchenförmige Reinigungsmittel ausgetragen und über die Förderleitung 33 der gewerblichen Geschirrspülmaschinen zugeführt.
Die pneumatische Pulverentnahme kann entsprechend der europaischen Patentanmeldung 0297 443 ausgeführt sein, auf die zur Ergänzung der Offenbarung ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Reinigungsmittelbehälter 39 kann unter Druck gesetzt werden und ist entsprechend abgedichtet. Durch den unteren Teil des Reinigungsmittelbehälters 39 führt eine Leitung für das Trägergas. Als Trägergas wird ein Inertgas wie Argon oder Stickstoff, bevorzugt aber Druckluft verwendet. Die im unteren Teil des Reinigungsmittelbehälters 39 angeordnete Leitung hat eine oder mehrere Pulvereinlaßöffnungen. Die Einlaßöffnungen sind derart angeordnet, so daß keine Schwerkraftförderung des teilchenförmigen Reinigungsmittels bei Abwesenheit eines Gasflusses durch die Öffnungen auftritt. Dazu können die Öffnungen zum Beispiel seitlich angeordnet sein.
Über die Leitung 46, die vom oberen Bereich des Reinigungsmittelbehälters 39 über eine Trocknungsvorrichtung 47 in den unteren Bereich des Reinigungsmittelbehälters führt, wird das Reinigungsmittel zum einen fluidisiert und zum anderen getrocknet. Das Fluidisierungsgas ist von der gleichen Art wie das Gas zur Förderung des Reinigungsmittels und besteht insbesondere aus Luft.
Wenn Preßluft in Richtung des Pfeiles 42 durch die Förderleitung 33 strömt, wird das fluidisierte Reiniungsmittelpulver durch die seitlichen Öffnungen der Pulverentnahme 40 angesaugt und zur Geschirrspülmaschine 1 transportiert. Die Leitung 33 hat im Bereich der seitlichen Bohrungen einen nach Art einer Venturidüse verengten Querschnitt, um die Ansaugwirkung zu verbessern.
Der Reinigungsmittelbehälter 39 weist einen Deckel 41 auf, so daß das Reinigungspulver von oben in den Behälter 39 eingefüllt werden kann. Durch die Förderleitung 33 wird das Pulver in die Kammer 31 gefördert. Das überschüssige Pulver wird aus der Auffangwanne 37 über die Leitung 43 in den Behälter 39 rückgeführt. Für die pneumatische Förderung können in der Leitung zweckmäßigerweise ein Gebläse 44 sowie eine Zellradschleuse 45 angeordnet sein. Da das durch die Leitung 43 rückgeführte Pulver eventuell in der Geschirrspülmaschine schon Feuchtigkeit aufgenommen hat, ist an den Reinigungsmittelbehälter 39 ein Trocknungsluftkreislauf 46 entsprechend der EP-A-0 487 829 angeschlossen. In diesem Luftkreislauf ist eine Trocknungsvorrichtung 47 angeordnet, die nach dem in der deutschen Patentschrift DE-C-31 31 471 beschriebenen Prinzip arbeitet.
In einer anderen, hier nicht in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsform der Erfindung arbeitet der Reinigungsmittelbehälter mit einer pneumatischen Förderung und einem Pudernebelgenerator.
Ein derartiger Pudernebelgenerator ist zum Beispiel in der DE-A-40 40 227 beschrieben. Eine mit Druckluft beaufschlagte Strahlpumpe erzeugt im Inneren des Reinigungsmittelbehälters einen Unterdruck. Ein auf die Oberfläche des pulverisierten Reinigungsmittels gerichteter Luftstrahl löst dort Puderpartikel ab, die zusammen mit dem nach dem Beruhigen des Strahls erhaltenen Luftvolumen als puderreicher Nebel über einen Saugkanal in eine Saugkammer gelangt. Dort wird der Nebel mit dem über eine Druckluftleitung zugeführten Luftstrom vermischt, stark verdünnt und über die Förderleitung an die Einblasdüsen abgegeben. Auch diese pneumatische Fördereinrichtung kann kontinuierlich oder diskontinuierlich, insbesondere stoßweise betrieben werden.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel wird im folgenden anhand der Figuren 4 bis 6 beschrieben. Das Produkt wird hier an nur einer Stelle, und zwar über einen ca. 15 bis 25 cm langen, frei bewegbaren, flexiblen Schlauch eingeblasen. Der Schlauch wird zu einer horizontalen Schwenkbewegung angeregt, wodurch sich das eingeblasene Produkt fächerförmig auf dem Spülgut verteilt. Die Verteilung und Anlösung des Produktes wird durch einen feinen Wassernebel unterstützt.
Fig. 4 zeigt die Seitenansicht einer typischen gewerblichen Geschirrspülmaschine 1 mit integrierter Einblasvorrichtung zwischen dem ersten Spritzregister 70 und dem zweiten Spritzregister 71. Die Einblasvorrichtung ist hier mit ihrem unten näher beschriebenen Einblasschlauch 65 und der Halterung 64 dargestellt. Der Spülguttransport erfolgt vom Einlauf 68 in Richtung Auslauf 69 der Geschirrspülmaschine.
Über ein der Einblasvorrichtung nachgeschaltetes Sprühsystem 67, das z. B. ähnlich wie das in der EP-B-0 282 214 beschriebene Alkalisprühsystem konstruiert sein kann, wird heißes oder kaltes Frischwasser in den Pulvernebel bzw. auf das bereits mit Pulver eingestäubte Spülgut gesprüht. Die Sprühregister reichen über die gesamte Transportbandbreite und tragen oben 3 bis 4 und unten 4 bis 5 Düsen. Die Durchsatzleistung je Düse beträgt ca. 3 bis 20 l/h bei 1 bar Frischwasserdruck.
Der Abstand zwischen den Sprühregistern 67 und dem nachfolgenden Spritzregister 71 der gewerblichen Geschirrspülmaschine sollte in Abstimmung mit der mittleren Bandgeschwindigkeit so bemessen sein, daß die Einwirkzeit des benetzten Pulverfilms auf der Spülgutoberfläche mindestens 5 s und bevorzugt 10 bis 15 s beträgt.
Figur 5 zeigte die Produktfördereinheit 61 dieses Ausführungsbeispiels. Preßluft aus der Quelle 51 gelangt über ein Drosselventil 52 und ein Magnetventil 53 zur Treibdüse 54. Das fluidisierte Produkt im Vorratsgebinde 39 wird in der Fangdüse 55 beschleunigt und gelangt über die Förderleitung 33 zur gewerblichen Geschirrspülmaschine, wie durch die Pfeile 60 angedeutet wird.
Über eine Abzweigung in der Preßluftleitung strömt Preßluft über ein weiteres Magnetventil 57, welches über eine Taktsteuerung 58 angesteuert wird, und über eine Leitung 59 ebenfalls zur Geschirrspülmaschine. Diese Vorrichtung dient zur Erzeugung von kurzen Preßluftstößen, deren Bedeutung im folgenden kurz erläutert wird.
Fig. 6 zeigt die Einblasvorrichtung innerhalb der gewerblichen Geschirrspülmaschine in Draufsicht. Die Produktförderleitung 33 und die Zuleitung 59 für die getakteten Preßluftstöße führen zu einer Halterung 64. Die Produktförderleitung 33 setzt sich fort im beweglichen Einblasschlauch 65. Die Zuleitung 59 ist so geführt, daß sie die Preßluftstöße seitlich auf den Einblasschlauch 65 leitet. Hieraus resuliert der Schwenkbereich 66 des Einblasschlauchs, der über die gesamte Breite B der Kammer geht.
Die Taktung des Preßluftstoßes über das Magnetventil 57 ist vorteilhaft so zu wählen, daß sie mit der Schwenkfrequenz des Einblasschlauches in Resonanz ist.