Die Erfindung betrifft ein Frontklappenscharnier für ein Kraftfahrzeug mit einem ersten und zweiten Scharnierschenkel (2, 3), die zum Öffnen und Schließen einer Motorhaube (5) gelenkig miteinander verbunden sind, wobei einer der beiden Scharnierschenkel (2) zum Fußgängerschutz ein Basisbauteil (8) und ein Schwenkelement (11) mit einem karosserieseitigen ersten Lager-bereich (12) und einem haubenseitigen zweiten Lagerbereich (13) umfasst, wobei das Schwenkelement (11) in einem seiner beiden Lagerbereiche (12, 13) derart gelenkig mit dem Basisbauteil (8) verbunden ist, dass die Motorhaube (5) bei einer Rotationsbewegung des Schwenkelements (11) aus einer Grundposition in eine Aufprallposition anhebbar ist, und wobei das Schwenkelement (11) ein starr mit diesem ausgebildetes Verriegelungsmittel (18) aufweist, das zusammen mit dem Schwenkelement (11) durch eine Entriegelungsbewegung aus einer Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung bewegbar ist. Erfindungsgemäß weist das Schwenkelement (11) in einem seiner beiden Lagerbereiche (12, 13) ein Festlager (21) und in dem anderen ein derart ausgebildetes Loslager (20) auf, dass die Entriegelungsbewegung des Schwenkelements (11) rotatorisch ausgebildet ist.
DE102009057895A1 | N/A | 2011-06-16 | ||
DE102005022924A1 | N/A | 2006-11-16 | ||
DE60301778T2 | N/A | 2006-07-13 |
EP2634048 | 2013-09-04 |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Frontklappenscharnier für ein Kraftfahrzeug mit einem ersten und zweiten Scharnierschenkel, die zum Öffnen und Schließen einer Motorhaube gelenkig miteinander verbunden sind, wobei einer der beiden Scharnierschenkel zum Fußgängerschutz ein Basisbauteil und ein Schwenkelement mit einem karosserieseitigen ersten Lagerbereich und einem haubenseitigen zweiten Lagerbereich umfasst, wobei das Schwenkelement in einem seiner beiden Lagerbereiche derart gelenkig mit dem Basisbauteil verbunden ist, dass die Motorhaube bei einer Rotationsbewegung des Schwenkelements aus einer Grundposition in eine Aufprallposition anhebbar ist, und wobei das Schwenkelement ein starr mit diesem ausgebildetes Verriegelungsmittel aufweist, das zusammen mit dem Schwenkelement durch eine Entriegelungsbewegung aus einer Verriegelungsstellung, in der dieses zum Arretieren der Motorhaube in der Grundposition in einen Verriegelungsbereich eingreift, in eine Entriegelungsstellung, in der dieses zum Anheben der Motorhaube in die Aufprallposition vom Verriegelungsbereich entkoppelt ist, bewegbar ist.
Aus der
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, ein Frontklappenscharnier bereitzustellen, dessen konstruktiver Aufwand reduziert ist. Zusätzlich oder alternativ ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung die Zuverlässigkeit des Frontklappenscharniers im Kollisionsfall mit einem Fußgänger zu erhöhen.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Frontklappenscharnier mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1.
Vorgeschlagen wird ein Frontklappenscharnier für ein Kraftfahrzeug mit einem ersten und zweiten Scharnierschenkel. Hierbei ist der erste Scharnierschenkel vorzugsweise zum Befestigen an einer Karosserie des Kraftfahrzeuges vorgesehen. Der zweite Scharnierschenkel ist vorzugsweise zum Befestigen an einer Motorhaube des Kraftfahrzeuges vorgesehen. Die beiden Scharnierschenkel sind gelenkig miteinander verbunden, so dass eine Motorhaube des Kraftfahrzeuges im bestimmungsgemäßen Gebrauch geöffnet und geschlossen werden kann. Hierbei können die Scharnierschenkel unmittelbar oder mittelbar, d. h. über weitere zwischengeschaltete Elemente, gelenkig miteinander verbunden sein. Demnach können die Scharnierschenkel beispielsweise über ein einziges Scharniergelenk unmittelbar miteinander verbunden sein. Alternativ kann die gelenkige Verbindung als Viergelenk-Verbindung ausgebildet sein. Hierbei sind die beiden Scharnierschenkel mittelbar über zwei zwischengeschaltete Lenker, die jeweils an ihren beiden Enden mit einem der beiden Scharnierschenkel angelenkt sind, miteinander verbunden.
Einer der beiden Scharnierschenkel weist einen Hebemechanismus zum Anheben der Motorhaube bei einer Kollision mit einem Fußgänger auf. Demnach umfasst einer der beiden Scharnierschenkel zum Fußgängerschutz ein vorzugsweise karosserieseitiges Basisbauteil, das mit der dafür vorgesehenen Karosserie verbindbar ist. Des Weiteren umfasst dieser Scharnierschenkel ein Schwenkelement. Dieses Schwenkelement umfasst einen ersten und zweiten Lagerbereich. Der erste Lagerbereich ist karosserieseitig und der zweite Lagerbereich haubenseitigen am Schwenkelement angeordnet.
Das Schwenkelement ist in einem seiner beiden Lagerbereiche derart gelenkig mit dem Basisbauteil verbunden, dass die Motorhaube bei einer Rotationsbewegung des Schwenkelements aus einer Grundposition in eine Aufprallposition anhebbar ist. In der Grundposition weist die dafür vorgesehene Motorhaube zum Basisbauteil einen geringeren Abstand auf als in der Aufprallposition. Hierdurch kann die Knautschzone beim Aufprall einer Person vergrößert werden.
Das Schwenkelement weist ein Verriegelungsmittel, insbesondere ein Hakenelement und/oder Rastelement, auf. Das Verriegelungsmittel ist starr mit dem Schwenkelement verbunden. Das Schwenkelement und das Verriegelungsmittel bilden somit eine starre Einheit, die vorzugsweise um einen der beiden Lagerbereiche schwenkbar ist. Das Schwenkelement und das Verriegelungsmittel können hierfür beispielsweise separate Bauteile sein, die fest miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, sind. Alternativ kann das Verriegelungsmittel aber auch einteilig mit dem Schwenkelement ausgebildet sein.
Das Verriegelungsmittel ist gemeinsam mit dem Schwenkelement durch eine Entriegelungsbewegung aus einer Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung bewegbar. In der Verriegelungsstellung hält das Verriegelungsmittel den Hebemechanismus bzw. die Motorhaube in der Grundposition. Hierfür greift das Verriegelungsmittel vorzugsweise in einen Verriegelungsbereich ein, der an einem mit dem Verriegelungsmittel korrespondierenden anderen Bauteil ausgebildet ist. In der Entriegelungsstellung ist das Verriegelungsmittel vorzugsweise vom Verriegelungsbereich entkoppelt. In der Entriegelungsstellung ist die Motorhaube somit aus der Grundposition in die Aufprallposition anhebbar.
Das Schwenkelement weist in einem seiner beiden Lagerbereiche ein Festlager auf. In dem anderen Lagerbereich weist das Schwenkelement ein Loslager auf. Das Loslager ist derart ausgebildet, dass die Entriegelungsbewegung des Schwenkelements und/oder des Verriegelungsmittels rotatorisch ausgebildet ist. Die rotatorisch ausgebildete Entriegelungsbewegung erfolgt vorzugsweise um das Festlager. Die Länge der Entriegelungsbewegung ist des Weiteren vorzugsweise durch das Loslager definiert. Das Loslager legt insbesondere einen sich in Bezug zur Drehachse des Festlagers in Umfangsrichtung erstreckenden Freibewegungsbereich fest, innerhalb dessen die beiden durch das Loslager miteinander verbundenen Bauteilen in Umfangsrichtung innerhalb dieses definierten Bereiches voneinander entkoppelt sind.
Vorteilhafterweise ist somit sowohl die Entriegelungsbewegung als auch die beim Anheben der Motorhaube daran anschließende Hubbewegung als Rotationsbewegung um das Festlager des Schwenkelements ausgebildet. Hierdurch kann die Zuverlässigkeit des Frontklappenscharniers verbessert werden. Durch die unmittelbar aufeinanderfolgenden rotatorischen Bewegungen, d. h. zum einen durch die zu Beginn einsetzende rotatorische Entriegelungsbewegung und die an diese anschließende rotatorische Hubbewegung, kann ein Verkeilen bzw. Verhaken einzelner Bauteile des Frontklappenscharniers vermieden werden. Des Weiteren kann hierdurch der konstruktive Aufwand des Hebemechanismus reduziert werden. So weist das Frontklappenscharnier insbesondere durch die Kombination des Schwenkelements und des Verriegelungsmittels in einem einzigen Bauteil weniger Einzelteile auf. Hierdurch wird das Frontklappenscharnier in der Herstellung günstiger. Des Weiteren reduziert sich die Fehleranfälligkeit des Frontklappenscharniers.
Vorteilhaft ist es, wenn das Loslager als Langloch mit einem darin in Längsrichtung relativbeweglich angeordneten Lagerzapfen ausgebildet ist. Hierdurch kann das Loslager sehr kostengünstig umgesetzt werden. Das Langloch kann vorzugsweise im Schwenkelement ausgebildet sein. Der Lagerzapfen ist dann in einem damit korrespondierenden Bauteil angeordnet. Alternativ ist es aber auch ebenso denkbar, dass der Lagerzapfen am Schwenkelement ausgebildet ist und das Langloch am mit dem Schwenkelement korrespondierenden Bauteil.
Zur Ausbildung einer um das Festlager festgelegten rotatorischen Entriegelungsbewegung ist es vorteilhaft, wenn sich das Langloch in Bezug zur Drehachse des Festlagers in Umfangsrichtung erstreckt. Hierbei kann das Langloch in seiner Längserstreckung geradlinig ausgebildet sein. Vorzugsweise ist das Langloch in diesem Fall tangential zur Kreisbewegungsbahn der rotatorischen Entriegelungsbewegung ausgerichtet. Alternativ oder zusätzlich kann das Langloch in seiner Längserstreckung eine Krümmung aufweisen. Demnach kann das Langloch beispielsweise eine der rotatorischen Entriegelungsbewegung folgende Kreissegmentform aufweisen. Ebenso ist es auch vorteilhaft, wenn das Langloch als Kulissenführung ausgebildet ist.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das Langloch einen Passivbereich und/oder einen Aktivbereich auf. Bei im Passivbereich angeordneten Lagerzapfen kann von dem das Langloch aufweisenden Bauteil keine Kraft in Richtung der rotatorischen Entriegelungsbewegung bzw. in Umfangsrichtung betrachtet auf den Lagerzapfen ausgeübt werden. Im Aktivbereich ist der Lagerzapfen im Gegensatz dazu vorzugsweise mit dem Langloch in zumindest einer Umfangsrichtung formschlüssig gekoppelt, so dass zwischen Langloch und Lagerzapfen eine Kraftübertragung in Umfangsrichtung stattfinden kann.
Diesbezüglich ist es ferner vorteilhaft, wenn der Lagerzapfen in der Verriegelungsstellung des Verriegelungsmittels im Passivbereich und/oder in der Entriegelungsstellung des Verriegelungsmittels im Aktivbereich angeordnet ist. Hierdurch kann sich der Lagerzapfen relativ zum Langloch während der Entriegelungsbewegung frei bewegen, ohne dass diese aufeinander eine Kraft in Drehrichtung ausüben. Vorzugsweise kann somit zwischen dem das Langloch aufweisenden ersten Bauteils, insbesondere dem Schwenkelement, und dem den Lagerzapfen und/oder den Verriegelungsbereich aufweisenden zweiten Bauteils, insbesondere einem Hubbauteil, eine um das Festlager ausgebildete rotatorische Relativbewegung ausgeführt werden. Hierdurch kann mittels einer Rotationsbewegung das am einen Bauteil angeordnete Verriegelungsmittel vom am anderen Bauteil angeordneten Verriegelungsbereich entkoppelt werden. Somit ist vorteilhafterweise nicht nur die Hubbewegung, sondern auch die ihr vorangehende Entriegelungsbewegung rotatorisch ausgebildet.
Um zu Beginn der rotatorischen Entriegelungsbewegung ein Verkeilen zwischen dem Langloch und den Lagerzapfen vermeiden zu können, ist es vorteilhaft, wenn der Lagerzapfen im Passivbereich, insbesondere in Längs- und/oder Querrichtung des Langlochs, ein Spiel aufweist.
Vorteilhaft ist es, wenn das Frontklappenscharnier einen Aktuator aufweist. Der Aktuator ist vorzugsweise als translatorisch ausfahrbarer Hubzylinder und/oder Stößel ausgebildet. Des Weiteren ist der Aktuator insbesondere an seinem seiner beiden Ende im Bereich, vorzugsweise zwischen den beiden Lagerbereichen, mit dem Schwenkelement und/oder an seinem anderen Ende am Basisbauteil, insbesondere gelenkig, verbunden. Der Aktuator ist des Weiteren vorzugsweise mittels einer Sprengladung pyrotechnisch ausfahrbar. Des Weiteren ist der Aktuator derart ausgebildet, dass mittels ihm die rotatorische Entriegelungsbewegung und die anschließende rotatorische Hubbewegung des Schwenkelements zum Anheben der Motorhaube ausführbar ist.
Zum Ausführen der an die rotatorische Entriegelungsbewegung unmittelbar anschließenden rotatorischen Hubbewegung ist es vorteilhaft, wenn der Lagerzapfen im Aktivbereich, insbesondere in Radialrichtung und/oder in Drehrichtung, spielfrei im Langloch aufgenommen ist. Hierdurch ist der Lagerzapfen formschlüssig mit dem Langloch gekoppelt, so dass die Rotationsbewegung des Schwenkelements auf das damit korrespondierende Bauteil übertragbar ist. Hierdurch ist die Motorhaube aus der Grundposition in die Aufprallposition anhebbar.
Diesbezüglich ist es ferner vorteilhaft, wenn der Lagerzapfen, insbesondere mittels des Aktuators, gegen eine Endanschlagsfläche des Langlochs gedrückt ist. Die Endanschlagsfläche befindet sich hierbei vorzugsweise an einem Ende des Langlochs, insbesondere im Aktivbereich.
Um im Passivbereich ein ausreichendes Spiel zur Vermeidung eines Verklemmens und im Aktivbereich eine geführte Kraftübertragung sicherstellen zu können, ist es vorteilhaft, wenn das Langloch im Passivbereich breiter als im Aktivbereich ausgebildet ist. Diesbezüglich ist es insbesondere vorteilhaft, wenn die Breite des Aktivbereiches geringfügig größer ist als der Durchmesser des Lagerzapfens. Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Endanschlagsfläche, insbesondere kreisförmig, gebogen ist. Diesbezüglich ist es des Weiteren vorteilhaft, wenn die Endanschlagsfläche der Formgebung des Lagerzapfens angepasst ist, so dass diese flächig aneinander liegen.
Vorteilhaft ist es, wenn das Verriegelungsmittel ein Verriegelungshaken ist. Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn sich das Verriegelungsmittel in Bezug zur Drehachse des Festlagers in Radialrichtung erstreckt und/oder in einem zur Längsachse des Schwenkelements versetzten Winkelintervall angeordnet ist.
Ebenso ist es vorteilhaft, wenn der mit dem Hebemechanismus ausgebildete Scharnierschenkel ein Hubbauteil umfasst. Das Hubbauteil weist insbesondere einen Verriegelungsbereich auf. Der Verriegelungsbereich ist vorzugsweise an einer Oberseite und/oder an einer dem Schwenkelement abgewandten Seite des Hubbauteils angeordnet. In der Verriegelungsstellung greift das Verriegelungsmittel vorzugsweise derart formschlüssig in den Verriegelungsbereich ein, dass das Hubbauteil in Hubrichtung mit dem Basisbauteil formschlüssig gekoppelt ist. Das Hubbauteil und das Basisbauteil bilden durch die formschlüssige Kopplung mittels der Verriegelungseinheit – die das Verriegelungsmittel und den Verriegelungsbereich umfasst – eine starre Einheit aus.
Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn der andere Scharnierschenkel, d. h. derjenige ohne Hebemechanismus, am Hubbauteil angelenkt ist.
Zum formschlüssigen Verbinden des Hubbauteils mit dem Basisbauteil in der Verriegelungsstellung ist es vorteilhaft, wenn der Verriegelungshaken des Schwenkelements bei eingefahrenem Aktuator gegen den Verriegelungsbereich des Hubbauteils gedrückt ist. Alternativ oder zusätzlich können auch Anschläge vorgesehen sein, die vorzugsweise einstellbar sind, um die Grundposition des Hebemechanismus festzulegen.
Eine konstruktiv einfache Umsetzung des Frontklappenscharniers kann sichergestellt werden, wenn das Schwenkelement im ersten Lagerbereich mittels des Festlagers mit dem, vorzugsweise ortsfesten, Basisbauteil und/oder im zweiten Lagerbereich mittels des Loslagers mit dem Hubbauteil gelenkig verbunden ist.
Zur Reduktion der Einzelbauteilzahl des Frontklappenscharniers ist es vorteilhaft, wenn das Schwenkelement mit dem Verriegelungsmittel einteilig ausgebildet ist. Alternativ ist es ebenso auch denkbar, dass das Schwenkelement und das Verriegelungsmittel zwei separate Bauteile sind, die als eine Einheit starr miteinander verbunden sind. Hierbei kann das Verriegelungsmittel beispielsweise am Schwenkelement angeschweißt sein.
Auch ist es vorteilhaft, wenn das Schwenkelement, insbesondere mittels des Loslagers, über die Länge der rotatorischen Entriegelungsbewegung gegenüber dem Hubbauteil relativbeweglich ist.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn der Scharnierschenkel ein zweites Schwenkelement umfasst, das vorzugsweise in seinem ersten Lagerbereich mit dem Basisbauteil und/oder in seinem zweiten Lagerbereich mit dem Hubbauteil verbunden ist. Diesbezüglich ist es ferner vorteilhaft, wenn das zweite Schwenkelement in beiden Lagerbereichen jeweils ein Festlager aufweist.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die beiden Scharnierschenkel unmittelbar, d. h. ohne zusätzliche zwischengeschaltete schwenkbare Bauteile, miteinander verbunden. Hierfür kann der erste Scharnierschenkel über ein Scharniergelenk unmittelbar mit dem zweiten Scharnierschenkel gelenkig verbunden sein.
Um die Motorhaube bei ihrem Öffnen von der Windschutzscheibe wegzubewegen und bei ihrem Schließen wieder zu dieser hinzubewegen, ist es vorteilhaft, wenn die beiden Scharnierschenkel mittelbar miteinander verbunden sind. Hierfür können die beiden Scharnierschenkel insbesondere über einen zwischengeschalteten ersten und/oder zweiten Lenker gelenkig miteinander verbunden sein. Der Lenker ist hierbei jeweils an seinem einen Ende mit dem ersten Scharnierschenkel und an seinem zweiten Schenkel mit dem zweiten Scharnierschenkel angelenkt bzw. gelenkig verbunden.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen beschrieben. Es zeigt:
Alternativ kann die gelenkige Verbindung in einem hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel aber auch als mittelbare Verbindung ausgebildet sein, insbesondere als Viergelenk-Verbindung. Hierbei sind die beiden Scharnierschenkel
Da die zunehmend dichter gepackten Motorräume im Wesentlichen keine Knautschzone mehr bieten, weist das vorliegende Frontklappenscharnier
Hierfür umfasst einer der beiden Scharnierschenkel
Zur Ausbildung des Hebemechanismus
Des Weiteren umfasst der erste Scharnierschenkel
Des Weiteren umfasst der Hebemechanismus
Neben dem ersten Schwenkelement
Wie bereits vorstehend erwähnt, befindet sich die Motorhaube
Die Verriegelungseinheit
Gemäß
Wie in
Bei einer derartigen baulichen Vereinigung von Verriegelungsmittel
Um dies sicherstellen zu können, umfasst das erste Schwenkelement
Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst das Loslager
Gemäß der in
Beim Verschwenken des ersten Schwenkelements
In der in
Der Aktuator
Zum Entriegeln der Verriegelungseinheit
Beim weiteren Rotieren des ersten Schwenkelements
Insbesondere dadurch, dass das Schwenkelement
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche sind ebenso möglich wie eine Kombination der Merkmale, auch wenn diese in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen dargestellt und beschrieben sind.