Die Erfindung betrifft eine Positioniereinrichtung für einen Handhabungsroboter, wobei die Positioniereinrichtung dazu eingerichtet ist, in einem ersten Zustand der Positioniereinrichtung den Handhabungsroboter in einer Ruheposition und in einem zweiten Zustand den Handhabungsroboter in einer Aktivposition zu halten, wobei der Handhabungsroboter in der Ruheposition unterhalb eines zu behandelnden Gegenstands angeordnet ist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen mit einer Fördereinrichtung zum Bewegen der zu behandelnden Gegenstände und einer erfindungsgemäßen Positioniereinrichtung.
DE102011120230A1 | N/A | 2013-06-06 |
20130071573 | 2013-03-21 | |||
WO2005046880A2 | 2005-05-26 | |||
WO2009146936A1 | 2009-12-10 |
Die Erfindung betrifft eine Positioniereinrichtung für einen Roboter zur Behandlung eines Gegenstands sowie eine Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen.
Auf dem Gebiet der Applikationstechnik, insbesondere der Oberflächenbehandlung und Beschichtung von Gegenständen spielt neben der Sicherung einer hohen Qualität und der Senkung der Stückkosten die Taktgeschwindigkeit eine entscheidende Rolle. Beispielsweise bei der Lackapplikation wird der zu lackierende Gegenstand, beispielsweise eine Fahrzeugkarosserie, durch eine Lackierkabine mittels Fördertechnik gefördert. Dabei kommen als Förderarten entweder ein Stop-and-Go-Verfahren oder ein kontinuierliches Fördern des zu behandelnden Gegenstandes mit Hilfe geeigneter Fördereinrichtungen zum Einsatz. Bei dem Stop-and-Go-Verfahren wird der zu lackierende Gegenstand in die Lackierkabine hinein bewegt und ruht während des Behandlungs- bzw. des Lackiervorgangs. Bei dem kontinuierlichen Fördern bewegt sich der zu lackierende Gegenstand während des Lackiervorgangs mit einer kontinuierlichen Geschwindigkeit durch die Lackierkabine.
In beiden Fällen werden heutzutage Mehrachsroboter eingesetzt, die eine Beschichtungseinrichtung tragen, um den Gegenstand zu behandeln. Da zu lackierende Fahrzeugkarosserien in der Regel Türen sowie eine Heckklappe und eine Motorhaube aufweisen, kann die Beschichtungseinrichtung den Innenraum der Karosserie nur erreichen, wenn die Türen sowie die Heckklappe und die Motorhaube geöffnet bzw. angehoben sind. Für diese Öffnungs- und Schließvorgänge werden sogenannte Handhabungsroboter eingesetzt. Ein solcher Handhabungsroboter öffnet beispielsweise eine Türe und hält sie im geöffneten Zustand, während ein Mehrachsroboter mit der Beschichtungseinrichtung den von der geöffneten Türe aus erreichbaren Innenraum der Karosserie lackiert. Nach dem Lackiervorgang kann der Handhabungsroboter die Türe wieder verschließen, sofern dies für die weitere Behandlung der Karosserie erforderlich ist. Während des Lackier- oder Beschichtungsvorgangs, insbesondere aber nach dem Verschließen der Fahrzeugkarosserieöffnungen für die Außenlackierung oder -beschichtung ist der Bewegungsraum des Mehrachsroboters durch das Vorhandensein des Handhabungsroboters unter Umständen eingeschränkt. Des Weiteren kommt hinzu, dass es während der Behandlung des zu behandelnden Gegenstands wie beispielsweise der Fahrzeugkarosserie notwendig sein kann, die eingesetzten Mehrachsroboter relativ zu dem zu behandelnden Gegenstand entlang einer horizontalen oder vertikalen zusätzlichen Achse zu bewegen, um alle zu behandelnden Oberflächen des Gegenstands zu erreichen. Auch hier kann das Vorhandensein des Handhabungsroboters hinderlich sein.
Aus diesem Grund ist üblicherweise ein zweistufiges Behandeln der Fahrzeugkarosserie in der Lackier- oder Behandlungskabine vorgesehen, um in einem ersten Schritt beispielsweise zuerst den Innenraum der Fahrzeugkarosserie zu lackieren oder zu behandeln und anschließend in einem zweiten Schritt die Fahrzeugkarosserie von außen zu lackieren oder zu behandeln. Dies bedeutet, dass in der Lackieranlage zwei Bereiche vorzusehen sind, um eine Fahrzeugkarosserie vollständig lackieren zu können. Für beide Bereiche sind jeweils mehrere Mehrachsroboter vorzusehen, die jeweils eine Beschichtungseinrichtung tragen. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl an nahezu identischen Mehrachsrobotern, die jeweils eine Beschichtungseinrichtung tragen, in der Lackieranlage zu installieren ist. Hinzu kommt, dass für jeden Mehrachsroboter, der jeweils eine Beschichtungseinrichtung trägt, die notwendigen Anschlüsse an die Farb-, Spülmittel-, Strom- und Druckluftversorgungsleitungen vorzusehen sind.
In den
Es ist bekannt, für die Handhabungsroboter
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die genannten Nachteile zu lindern und insbesondere eine Vorrichtung anzugeben, die den Bewegungsraum eines Mehrachsroboters, der eine Beschichtungseinrichtung trägt, so wenig wie möglich einschränkt. Insbesondere ist es zusätzlich eine Aufgabe der Erfindung, die Innen- und die Außenlackierung eines Gegenstandes, insbesondere einer Fahrzeugkarosserie, mit denselben eine Beschichtungseinrichtung tragenden Mehrachsrobotern zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch eine Positioniereinrichtung für einen Handhabungsroboter zur Behandlung eines Gegenstands gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Positioniereinrichtung für einen Handhabungsroboter ist dazu eingerichtet, in einem ersten Zustand der Positioniereinrichtung einen Handhabungsroboter in einer Ruheposition und in einem zweiten Zustand in einer Aktivposition zu halten. In der Ruheposition ist der Handhabungsroboter unterhalb, insbesondere innerhalb einer vertikalen Projektion, eines zu behandelnden Gegenstands angeordnet. Für den Handhabungsroboter sind also zwei Positionen vorgesehen, in die er mittels der Positioniereinrichtung verbracht werden kann. In der Aktivposition ist vorgesehen, dass er seiner eigentlichen Zweckbestimmung, nämlich dem Behandeln eines Gegenstands, nachkommen kann. In der Ruheposition hingegen ist vorgesehen, dass er sich vorzugsweise unterhalb des zu behandelnden Gegenstands befindet.
Aufgrund der Tatsache, dass die Positioniereinrichtung den Handhabungsroboter im Wesentlichen lediglich in zwei Positionen bringen muss, muss die Positioniereinrichtung geringeren Anforderungen genügen, als wenn entlang ihres Verfahrwegs eine genaue Positionierung erfolgen müsste. Die möglicherweise notwendige genaue Positionierung des Handhabungsroboters, z. B. an einer Fensteröffnung einer Fahrzeugtüre, geschieht durch den Handhabungsroboter selbst. Des Weiteren ist die Aufbewahrung des Handhabungsroboters unterhalb des zu behandelnden Gegenstands besonders vorteilhaft, da so der gesamte Raum seitlich des zu behandelnden Gegenstandes und/oder oberhalb frei bleibt. Ist der Handhabungsroboter in seiner Ruhestellung insbesondere innerhalb einer vertikalen Projektion des zu behandelnden Gegenstands angeordnet, ist zudem der gesamte Raum seitlich des zu behandelnden Gegenstands beispielsweise für eine Behandlung durch Mehrachsroboter, die jeweils eine Beschichtungseinrichtung tragen, frei.
Eine bevorzugte Ausgangsform ergibt sich dadurch, dass der Handhabungsroboter in der Aktivposition zumindest teilweise oberhalb der tiefsten Stelle des zu behandelnden Gegenstands ist. Während der Handhabungsroboter also in der Ruhestellung einen freien Zugang zu dem zu behandelnden Gegenstand bietet, ist er in der Aktivposition so relativ zu dem zu behandelnden Gegenstands angeordnet, dass er beispielsweise eine Aktion an dem zu behandelnden Gegenstand wie etwa ein Türöffnen durchführen kann.
Vorzugsweise weist die Positioniereinrichtung eine mechanische Verbindungsmöglichkeit für den Handhabungsroboter auf. Die Positioniereinrichtung kann also je nach Bedarf mit einem geeigneten Handhabungsroboter ausgestattet werden. Bei dem Handhabungsroboter kann es sich vorzugsweise auch um einen Roboter mit mehreren Achsen handeln, der an seinem freien Ende mit verschiedenen Hilfsmitteln zum Öffnen und/oder Schließen von Türen an einem Fahrzeug bestückt werden kann.
Besonders bevorzugt ist es, wenn sich die Position der mechanischen Verbindungsmöglichkeit in der Ruheposition von der Position der mechanischen Verbindungsmöglichkeit in der Aktivposition unterscheidet. Bei einem Übergang von der Ruheposition in die Aktivposition erfolgt also eine Verlagerung der mechanischen Verbindungsmöglichkeit. Auf diese Weise kann der in der Aktivposition von dem Handhabungsroboter belegte Bewegungsraum durch eine Verlagerung des Handhabungsroboters in die Ruheposition zumindest teilweise, bevorzugt völlig freigegeben werden.
Es ist von Vorteil, wenn die Positioniereinrichtung so eingerichtet ist, dass ein Übergang von der Ruheposition in die Aktivposition mittels einer Rotationsbewegung oder/und einer Translationsbewegung erfolgt. Je nach Ausgestaltung des Handhabungsroboters oder der Positioniereinrichtung kann die eine oder die andere Bewegungsart oder auch eine Kombination aus Rotation und Translation von Vorteil sein.
Vorteilhafterweise ist der Handhabungsroboter in der Ruheposition durch die Positioniereinrichtung geschützt. Der Schutz kann sich dabei insbesondere auf in der Umgebung der Positioniereinrichtung befindliche Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe, insbesondere Overspray bei einem Lackiervorgang, beziehen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen mit einer Fördereinrichtung zum Bewegen des zu behandelnden Gegenstands und einer Positioniereinrichtung wie oben stehend beschrieben. Eine derartige Positioniereinrichtung kann vorteilhafterweise in den Raum der Fördereinrichtung integriert werden, ohne diese zu behindern. Bei einer solchen Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen kann es sich beispielsweise um eine Lackierkabine handeln.
Ist eine solche Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen, insbesondere eine Lackierkabine, mit einer Positioniereinrichtung ausgestattet, die eine Verlagerung der mechanischen Verbindungsmöglichkeit des Handhabungsroboters bei einem Übergang von der Ruheposition in die Aktivposition vorsieht, ist es von Vorteil, wenn eine Verbindungsgerade zwischen der mechanischen Verbindungsmöglichkeit in der Ruheposition und der mechanischen Verbindungsmöglichkeit in der Aktivposition einen Winkel zu der Bewegungsrichtung des zu behandelnden Gegenstands in einem Bereich von 30° bis 150°, bevorzugt 45° bis 135°, besonders bevorzugt 60° bis 120° und insbesondere 90° aufweist. Erfolgt eine Verlagerung des Handhabungsroboters senkrecht zu der durch die Fördereinrichtung festgelegten Bewegungsrichtung des zu behandelnden Gegenstands oder im Wesentlichen senkrecht dazu, muss der Handhabungsroboter nur einen kurzen Weg zurücklegen, um von der Ruheposition in die Aktivposition zu gelangen.
Es ist von Vorteil, wenn die Positioniereinrichtung an und/oder innerhalb des Raumes der Fördereinrichtung angeordnet ist. Dabei kann die Positioniereinrichtung beispielsweise an einer festen Stelle im Bereich der Fördereinrichtung so positioniert sein, dass der Handhabungsroboter in der Ruheposition vollständig unterhalb des zu behandelnden Gegenstands angeordnet ist.
Bei einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Positioniereinrichtung dazu eingerichtet ist, mittels der Fördereinrichtung selbst oder unterhalb der Fördereinrichtung mittels einer eigenen zusätzlichen horizontalen Achse mit dem zu behandelnden Gegenstand mitgefördert zu werden. Eine solche Anordnung kann insbesondere von Vorteil sein, wenn die Fördereinrichtung ein kontinuierliches Bewegen vorsieht, bei dem der zu behandelnde Gegenstand während der Behandlung kontinuierlich gefördert, d. h. bewegt, wird. Bei einem sogenannten Stop-and-Go-Verfahren hingegen kann es von Vorteil sein, wenn die Positioniereinrichtung ortsfest im Bereich der oder unterhalb der Fördereinrichtung angebracht ist und nicht mit dem zu behandelnden Gegenstand mitgefördert wird.
Bei einer Ausgestaltung der Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen, insbesondere bei einer Lackierkabine, kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung weitere Mehrachsroboter aufweist, die jeweils eine Beschichtungseinrichtung tragen. Eine solche Vorrichtung kann also mindestens einen ersten Handhabungsroboter, der mittels der Positioniereinrichtung zwischen einer Aktivposition und einer Ruheposition bewegbar ist und mindestens einen zweiten Mehrachsroboter aufweisen. Befindet sich der mindestens erste Handhabungsroboter in seiner Ruheposition, steht dem mindestens zweiten Mehrachsroboter ein größerer Bewegungsraum zur Verfügung, als wenn der mindestens erste Handhabungsroboter sich in seiner Aktivposition befindet. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, dass die Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen, insbesondere eine Lackierkabine, einen einzigen kombinierten Innen-/Außenlackierbereich aufweist.
Bei einer Ausführungsform der Vorrichtung wird, während der mindestens eine Handhabungsroboter durch die mindestens eine Positioniereinrichtung in einer Aktivposition gehalten wird, durch den mindestens einen Mehrachsroboter, der eine Beschichtungseinrichtung trägt, der Gegenstand, vorzugweise die Fahrzeugkarosserie, bei geöffneten Türen, Heck- und/oder Frontklappe von innen lackiert.
Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass bei einer Ausführungsform der Vorrichtung, während der mindestens eine Handhabungsroboter durch die mindestens eine Positioniereinrichtung in einer Ruheposition gehalten wird, durch den mindestens einen Mehrachsroboter, der eine Beschichtungseinrichtung trägt, der Gegenstand, vorzugweise das Fahrzeug, bei geschlossenen Türen, Heck- oder/und Frontklappe von außen lackiert wird.
Bei einer Ausführungsform der Vorrichtung wird in Abhängigkeit des Zustands der Positioniereinrichtung des mindestens einen Handhabungsroboters, der mindestens eine Mehrachsroboter von der Steuerung der Vorrichtung zur Behandlung von Gegenständen, insbesondere einer Lackierkabine, so eingestellt, dass seine Parameter eine dem Zustand der Positioniereinrichtung angemessene Sprühstrahlform ermöglichen.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an den Handhabungsroboter und den Mehrachsroboter können diese verschieden aufgebaut sein.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
In
Die Lackierkabine wird auch in Förderrichtung Z von hier nicht gezeigten Wänden mit Schleusen für die zu behandelnden Gegenstände begrenzt.
Die Anpassung des Sprühstrahls der Beschichtungseinrichtung, sowie weitere Parameter wie Lackmenge, Lenkluft oder Hochspannung werden von einer zentralen Steuereinheit (nicht gezeigt) der Lackierkabine vorgegeben. Diese gibt auch die Parameter für die Positioniereinrichtung vor. Der Zustand der Positioniereinrichtung und die Position des Handhabungsroboters müssen zu den Parametern für die entsprechende Lackierung passen.
Es sind vorzugsweise zwei Positioniereinrichtungen
Die einzelnen Positioniereinrichtungen
Die Plattform
Der Handhabungsroboter
Wie ebenfalls anhand der sich in der Ruheposition befindlichen Positioniereinrichtungen
Falls sich der nicht gezeigte Mehrachsroboter, der die Beschichtungseinrichtung trägt, jedoch auf einer zusätzlichen horizontalen Achse parallel zu dem zu behandelnden Gegenstand bewegt werden kann, so sollte die in
Die Positioniereinrichtungen
In der Darstellung der Positioniereinrichtung
Alternativ kann der Handhabungsroboter
Die
Weiterhin fallen durch dieses Zusammenlegen der Innenlackierzelle mit der Außenlackierzelle bis zu vier Mehrachsroboter mit zugehörigen Beschichtungseinrichtungen weg. Dadurch kann insgesamt die Lackierstraße kürzer gebaut werden. Damit fallen aber vor allem ein Teil der Versorgungsleitungen weg, einschließlich der Luftzuführung in die Lackierkabine und der Oversprayabreinigung unterhalb der Lackierkabine.
In der Lackierstation
In den
Die
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